Zum Inhalt springen

Ihre Datenschutzrechte

Der Gemeinde Moerdijk liegt der Schutz Ihrer Privatsphäre am Herzen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten sorgfältig und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Als Einwohner oder betroffene Person haben Sie gemäß der DSGVO verschiedene Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Sie können bei der Gemeinde Moerdijk einen Antrag stellen, um:

  • Als Einwohner oder Betroffener unserer Gemeinde können Sie Ihre Rechte bei uns geltend machen. Das bedeutet, dass Sie Einsicht in die personenbezogenen Daten (und polizeilichen Daten) beantragen können, die wir von Ihnen verarbeiten.
  • Darüber hinaus können Sie beantragen, dass Ihre personenbezogenen Daten berichtigt, gelöscht oder deren Verwendung eingeschränkt wird.
  • Schließlich können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, sofern diese die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bildet, und Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns widersprechen.
  • Ihrem Antrag kann nicht in allen Fällen stattgegeben werden. Sowohl die DSGVO als auch das Wpg nennen Fälle, in denen Ihr Recht eingeschränkt werden kann.

Sie haben folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht: Sie können Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten.
  • Berichtigung und Ergänzung: Sollten Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein, können Sie eine Berichtigung beantragen.
  • Löschung (Recht auf Vergessenwerden): In bestimmten Fällen können Sie die Löschung Ihrer Daten beantragen.
  • Einschränkung der Verarbeitung: Sie können uns auffordern, die Verarbeitung Ihrer Daten vorübergehend einzustellen.
  • Widerspruch einlegen: Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.
  • Übertragbarkeit (Datenportabilität): In bestimmten Fällen können Sie Ihre Daten erhalten und an eine andere Organisation weitergeben.

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Sie können diese Anträge einreichen, indem Sie auf die untenstehende Schaltfläche klicken, nachdem Sie sich mit DigiD oder eIDAS angemeldet haben. Wir werden Sie innerhalb eines Monats darüber informieren, wie Ihrem Antrag nachgekommen wird.