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Was beinhaltet das Gesetz über die Transparenz der Verwaltung?

Jeder hat ein Recht auf Informationen von der öffentlichen Verwaltung. Das Gesetz über die Transparenz der öffentlichen Verwaltung (Woo) regelt, welche Informationen der öffentlichen Verwaltung öffentlich zugänglich sind und wie man diese anfordern kann. Informationen der öffentlichen Verwaltung sind öffentlich zugänglich, es sei denn, es gibt einen Grund, der dies verhindert.

Im Folgenden erfahren Sie, wo Sie öffentliche Informationen der Gemeinde Moerdijk finden oder wie Sie weitere Informationen erhalten können.

Aktive Offenlegung

Aktive Offenlegung bedeutet, dass die Gemeinde von sich aus Informationen über ihre Politik und deren Umsetzung veröffentlicht. Dies steht voll und ganz im Einklang mit dem Ziel des Woo: Informationen der öffentlichen Verwaltung zugänglicher, transparenter und leichter auffindbar zu machen.

Welche Informationen werden aktiv veröffentlicht?

Das Woo verpflichtet die Gemeinden, bestimmte öffentliche Informationen aktiv, also von sich aus, zu veröffentlichen.

Über den Woo-Index auf der Website Overheid.nl finden Sie eine Übersicht über die Informationen, die die Gemeinde bereits veröffentlicht, unterteilt in die vom Woo vorgeschriebenen Informationskategorien. Diese finden Sie unter der Rubrik „Standorte von Woo-Dokumenten“.

Passive Offenlegung (Woo-Antrag)

Sind die Informationen, die Sie suchen, noch nicht öffentlich zugänglich? Dann können Sie einen Woo-Antrag stellen. Das bedeutet, dass Sie die Gemeinde bitten, diese Informationen zu recherchieren und zu veröffentlichen.

Wie reiche ich einen Woo-Antrag ein?

Was passiert mit meinem Antrag?

Die Gemeinde muss innerhalb von vier Wochen über den Antrag auf Offenlegung von Dokumenten entscheiden. Die Entscheidung kann einmalig um zwei Wochen verschoben werden.

Woo-Ansprechpartner

Die Gemeinde Moerdijk hat einen Ansprechpartner für das Gesetz über die Transparenz der Verwaltung (Woo). Dieser Ansprechpartner ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügbarkeit öffentlicher Informationen und zum Stand Ihres Woo-Antrags. Weitere Informationen zum Woo-Ansprechpartner finden Sie auf der Seite „Woo-Ansprechpartner“.

Eingereichte Woo-Anträge

Die eingereichten Woo-Anträge, über die bereits entschieden wurde, sind auf der Website „Open Moerdijk“ einsehbar.

Eine Übersicht über die vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2024 eingereichten Woo-Anträge ist aufder Seite „Eingereichte Woo-Anträge“ verfügbar.

Haben Sie eine inhaltliche Frage zu einem Woo-Antrag? Dann senden Sie bitte eine E-Mail anwoo@moerdijk.nl