Haushaltszuschuss
Um einen Budgetzuschuss beantragen zu können, muss die Organisation eine juristische Person sein. Ein Budgetzuschuss ist ein Zuschuss, der jedes Jahr gewährt wird und der Umsetzung eines kommunalen politischen Ziels dient.
Ihre Organisation beantragt die Budgetförderung online unter Verwendung Ihres eHerkenning-Zugangs. Sie können zwischen folgenden Optionen wählen
Hat Ihre Organisation bisher noch keinen Zuschuss bei der Gemeinde beantragt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Sie erreichen uns unter vrijwilligeinzet@moerdijk.nl oder telefonisch unter 14 0168.
Anträge
- Der Antrag auf einen vorläufigen Haushaltszuschuss muss bis zum 1. Juli (des Jahres vor dem Förderjahr) bei uns eingegangen sein.
- Der Antrag auf Festsetzung des gewährten Haushaltszuschusses muss bis zum 1. Juli (des Jahres nach dem Förderjahr) bei uns eingegangen sein.
Achtung, juristische Personen! Für gewerbliche Antragsteller gelten besondere Bestimmungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der allgemeinen Förderverordnung der Gemeinde Moerdijk.
Mitversenden
Bei der Beantragung eines vorläufigen Budgetzuschusses müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Beschreibung der Aktivitäten
- Beschreibung der Ziele und Ergebnisse der Maßnahmen
- Der Haushalt und der Deckungsplan*
Dem Antrag auf Festsetzung des gewährten Budgetzuschusses müssen Sie folgende Unterlagen beifügen
- Der inhaltliche Bericht über den vergangenen Förderzeitraum
- Ihr Jahresabschluss für den vergangenen Förderzeitraum
- Für Fördermittel in Höhe von mehr als 50.000 € sind außerdem eine Bilanz und ein Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers für den vergangenen Förderzeitraum erforderlich.
Digitale Beantragung von Fördermitteln: Anmeldung über eHerkenning.