Ein Denkmal errichten
Für die Aufstellung eines Denkmals oder einer Gedenktafel benötigen Sie eine Genehmigung. Der Berechtigte eines Grabes beantragt die Genehmigung. Dabei müssen Sie auch eine Ausführungszeichnung einreichen.
Wenn Sie eine Grabstätte auf einem der städtischen Friedhöfe haben, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Es ist auch möglich, einen Termin zu vereinbaren und persönlich im Rathaus vorbeizukommen. Bitte bringen Sie dazu Folgendes mit:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular„Antrag auf Anbringung einer Grababdeckung“.
- Ausführungszeichnung
Bedingungen
Wenn Sie ein Denkmal an einem Grab oder eine Gedenktafel anbringen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Ausführungszeichnung
Die Konstruktionszeichnung muss folgende Angaben enthalten:
- Draufsicht, Vorderansicht und Seitenansicht mit allen Höhen-, Breiten-, Dicke- und Längenmaßen;
- Art, Farbe und Bearbeitung des zu verwendenden Materials;
- Der Text der Inschrift und die Darstellung(en);
- Das Material der Fundamente und die Art und Weise, wie das Denkmal darauf befestigt ist.
Gedenkstätte
- Für die Gedenkstätten dürfen ausschließlich nachhaltige Materialien verwendet werden;
- Die Länge und Breite des Gedenksteins (einschließlich Sockel und/oder Grabumrandung) dürfen die festgelegten Grabmaße nicht überschreiten;
- Die Teile müssen fest mit dem Denkmal verbunden sein;
- Ein Gedenkstein ohne Abdeckplatte/Zierplatte ist stets mit einer Grabumrandung aus Beton oder Naturstein versehen, die auf die Größe der zugewiesenen Grabstelle zugeschnitten ist.
Kein Denkmal
Der Berechtigte teilt innerhalb eines halben Jahres nach der Beerdigung oder Beisetzung mit, dass keine Genehmigung für eine Grababdeckung beantragt wird. Damit wird auf das Recht zur Anlage und Pflege einer Grababdeckung verzichtet. Die Gemeinde übernimmt die Pflege der oberirdischen Grabstätte. Die damit verbundenen Kosten werden dem Berechtigten in Rechnung gestellt.
Kosten
€ 123,00
Wir bitten Sie, mit EC-Karte zu bezahlen.