Gemeindlicher Friedhof Klundert
Deze begraafplaats ligt aan de Schanspoort in Klundert. Er worden verschillende begraafmogelijkheden aangeboden.
Privatgrab
- Ein- oder zweistöckiges Grab, bestimmt für die Bestattung von:
- Höchstens zwei Verstorbene oder die Beisetzung von vier Urnen (mit oder ohne Urne) im Erdreich oder die Streuung der Asche von vier Verstorbenen im Erdreich
- Entweder ein Verstorbener in der unteren Ebene und in der oberen Ebene eine oder zwei Aschebehälter (mit oder ohne Urne) oder die Streuung der Asche von einem oder zwei Verstorbenen unter der Erde
- Entweder eine Kombination aus einer oder zwei Aschegruben (mit oder ohne Urne) oder die Streuung der Asche von zwei Verstorbenen in der unteren Schicht und von einem Verstorbenen in der oberen Schicht. Nach der Beisetzung eines Verstorbenen in der oberen Schicht ist in der unteren Schicht keine weitere Beisetzung einer Urne oder Aschestreuung mehr möglich.
- Wird für eine Laufzeit von 20 Jahren ausgestellt. Diese Laufzeit kann auf Antrag jeweils um 10 Jahre verlängert werden;
Massengrab
- Grabstätte, die die Möglichkeit bietet, einen Verstorbenen für einen Zeitraum von 10 Jahren zu bestatten
- Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich
- Op de begraafplaatsen in Klundert en Zevenbergen aan de Galgenweg is het aanbrengen van grafbedekking niet toegestaan;
Privates Kindergrab
- Graf, in einer Schicht veröffentlicht
- Für Kinder im Alter von 1 bis einschließlich 12 Jahren und Kinder unter 1 Jahr
- Die Grabstätten sind für die Beisetzung von höchstens einem Verstorbenen oder die unterirdische Beigabe einer Ascheurne (mit oder ohne Urne) vorgesehen.
- Wird für eine Laufzeit von 20 Jahren ausgestellt. Diese Laufzeit kann auf Antrag jeweils um 10 Jahre verlängert werden.
Privates Urnengrab
- Urnengrab mit einer Laufzeit von 10 oder 20 Jahren. Diese Laufzeit kann auf Antrag jederzeit um 10 Jahre verlängert werden.
- Bestemd voor het daarin bijzetten van ten hoogste 2 asbus(sen) met of zonder urn(en)
- Op aanvraag van de rechthebbende kan de termijn steeds met 10 jaar verlengd worden.
Kosten
Je nach Art des Grabes fallen Kosten an. Bei einem privaten Grab zahlen Sie für die Beisetzung, das ausschließliche Nutzungsrecht (die Pacht) und die allgemeine Pflege des Friedhofs (Pflegegebühr).
Bei einer Gemeinschaftsgrabstätte zahlen Sie für die Beisetzung und die allgemeine Pflege des Friedhofs (Pflegegebühr).
Eine Übersicht über die Kosten finden Sie in der aktuellsten Verordnung über Bestattungsgebühren auf der Website Overheid.nl.