Ein totgeborenes Kind registrieren
Eltern, die dies wünschen, können ihr totgeborenes Kind im Personenregister (BRP) eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt im Rathaus der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind. Die Geburt kann in einer anderen Gemeinde stattgefunden haben.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann bringen Sie bitte Folgendes zum Rathaus mit:
- Das ausgefüllte Formular „Antrag auf Eintragung eines totgeborenen Kindes in das Personenregister“
- Ihr Reisepass oder Personalausweis
Keine Urkunde?
Es wurde nie eine Urkunde für das totgeborene Kind ausgestellt – was nun? Die Eltern können nachträglich beim Standesamt der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde, beantragen, dass eine Geburtsurkunde (totgeboren) ausgestellt wird. Der Standesbeamte der Gemeinde, in der die Geburt bzw. der Tod stattgefunden hat, wird dies tun, nachdem er festgestellt hat, dass tatsächlich ein totgeborenes Kind zur Welt gekommen ist. Die Feststellung erfolgt anhand von Belegen.
Bitte beachten Sie: Es kann also sein, dass die Geburtenanzeige in einer anderen Gemeinde erfolgen muss.
Gut zu wissen
- Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes muss der Elternteil im Personenregister eingetragen sein.
- Es muss ein gültiges Urkundendokument vorgelegt werden. Je nach Datum der Geburt kann es sich dabei um eine Geburtsurkunde und eine Sterbeurkunde oder um eine Urkunde über ein totgeborenes Kind (Geburtsurkunde (totgeboren)) handeln.
- Der Antrag muss schriftlich bei der Wohnsitzgemeinde des Elternteils gestellt werden.
- Jeder Elternteil muss persönlich einen Antrag auf Aufnahme der Daten des Kindes in seine bzw. ihre Personenliste stellen.