Scheidung oder Beendigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann durch Scheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft aufgelöst werden. Ihr Anwalt oder Notar sorgt dafür, dass die Unterlagen zur Eintragung in das Standesamtsregister an die Gemeinde weitergeleitet werden.
Auszug aus dem Standesamt
Ihr Anwalt oder Notar informiert Sie, sobald Ihre Scheidung oder die Aufhebung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Standesamt eingetragen wurde. Anschließend können Sie gegebenenfalls gegen eine Gebühr eine Abschrift Ihrer Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern. Darin ist der nachträgliche Eintrag der Scheidung oder der Auflösung der Lebenspartnerschaft vermerkt. Sie können dieses Dokument digital über die Seite „Auszug aus dem Standesamt“ beantragen .
Namensführung ändern
Sie können die Verwendung Ihres Namens jederzeit bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ändern. Einwohner der Gemeinde Moerdijk können dies über die Seite „Verwendung des Namens ändern“ tun .
Scheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
Wenn Sie eine ausländische Urkunde zur Eintragung in das Personenregister (BRP) einreichen möchten, können Sie hierfür über die Seite „Einreichung/Abholung ausländischer Dokumente“ einen Termin vereinbaren .
Weitere Informationen
Auf der Website der niederländischen Regierung finden Sie Informationen zu den Verfahren im Zusammenhang mit einer Scheidung und der Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte unter der Nummer 14 0168 an die Abteilung für Zivilangelegenheiten.