Anmeldung einer Eheschließung oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Möchten Sie in der Gemeinde Moerdijk heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen? Dann melden Sie dies bitte online über die untenstehende Schaltfläche oder nach Terminvereinbarung am Schalter an. Die Anmeldung der Eheschließung oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft erfolgt gemeinsam mit Ihrem Partner. Dazu melden Sie sich beide mit Ihrem DigiD an.
Bevor Sie mit der Meldung beginnen
- Wählen Sie die Art Ihrer Zeremonie aus (kostenlos, einfach, regulär).
- Bei einer traditionellen Trauung: Wählen Sie Ihren Ort für die Trauung aus.
- Bei einer traditionellen Trauung: Wählen Sie Ihren Standesbeamten aus.
- Legen Sie den Nachnamen fest, den Sie verwenden möchten.
- Besorgen Sie sich eine Kopie Ihres Ausweises, des Ausweises Ihres Partners und der Ausweise aller Zeugen.
Bedingungen
- Die kostenlosen und unkomplizierten Zeremonien stehen ausschließlich Einwohnern der Gemeinde Moerdijk zur Verfügung.
- Sie müssen Ihre Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens zwei Wochen im Voraus anmelden.
- Sie sind volljährig (18 Jahre oder älter)
- Sie sind nicht verheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Sie sind keine direkten Verwandten
- Befinden Sie sich unter Vormundschaft? Dann ist die Zustimmung Ihres Vormunds erforderlich.
Ehegüterrecht
Bei einer Ehe und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt seit 2018 standardmäßig die beschränkte Gütergemeinschaft. Lassen Sie sich vor der Anmeldung beispielsweise von einem Notar ausführlich darüber beraten.
Kosten
Die Kosten zahlen Sie direkt nach Abschluss der Meldung. Dazu benötigen Sie Online-Banking.
Haben Sie einen Nicht-Niederländer geheiratet oder haben Sie im Ausland gelebt?
Wenden Sie sich dann bitte vor der Anmeldung an die Abteilung für Zivilangelegenheiten. Oftmals werden nämlich zusätzliche Unterlagen von Ihnen benötigt. Zum Beispiel, wenn Sie im Ausland geboren sind, dort gewohnt haben oder sich dort scheiden ließen. Oder wenn Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen. Erledigen Sie dies rechtzeitig vor dem Datum Ihrer Eheschließung oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Haben Sie im Ausland geheiratet? Dann lassen Sie Ihre Ehe bitte im Personenregister (BRP) eintragen. Dies erledigen Sie nach Ihrer Rückkehr in der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.