Belästigungen durch Holzverbrennung
Haben Sie Probleme mit der Holzverbrennung durch Holzöfen oder offene Kamine in der Umgebung?
Das ist immer unangenehm. Vor allem, wenn Sie dadurch gesundheitliche Beschwerden wie tränende Augen, Atemnot oder andere allergische Reaktionen bekommen. Das ist nicht wünschenswert. Das Problem der empfundenen Belästigung lässt sich von unserer Gemeinde leider nicht so schnell beseitigen. Es gibt nämlich kein allgemeines, landesweites Heizverbot. Ihre Nachbarn dürfen also grundsätzlich jederzeit heizen. Außerdem gibt es keine klar messbaren Emissionsgrenzwerte, beispielsweise für die Anzahl der Rauch-, Ruß- oder sonstigen Staubpartikel oder Stoffe, die ein Holzofen oder ein offener Kamin ausstoßen darf. Es ist also nicht eindeutig, wann das Heizen mit Holz nachweisbar und messbar eine Belästigung verursacht.
Welche Möglichkeiten haben Sie, um Belästigungen durch das Heizen mit Holz zu verhindern?
- Sprechen Sie mit den Nachbarn, die die Belästigung verursachen. Oft ist Ihren Nachbarn gar nicht bewusst, dass ihre Aktivitäten bei Ihnen oder anderen zu Belästigungen führen. Ein Gespräch kann dann Wunder wirken;
- Wenn Ihre Nachbarn nicht mit Ihnen sprechen möchten, können Sie gegebenenfalls unsere professionelle Nachbarschaftsmediationin Anspruch nehmen.
- Sollte auch das nicht gelingen, können Sie Ihre Nachbarn gegebenenfalls vor einem Zivilgericht auf der Grundlage des Nachbarrechts (Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) haftbar machen. Dazu müssen Sie jedoch nachweisen können, dass eine unerträgliche Belästigung vorliegt.
Wie können Sie Belästigungen durch das Heizen mit Holz selbst vermeiden?
Als Nutzer eines Holzofens oder eines offenen Kamins können Sie Belästigungen für Ihre Nachbarn und die Umgebung im Voraus vermeiden, indem Sie:
- Vereinbarungen mit Ihren Nachbarn über die Zeiten und die Dauer des Heizens treffen;
- Berücksichtigen Sie beim Heizen stets Ihre Umgebung. (Wenn Sie beispielsweise eine (unbeabsichtigte) starke Rauchentwicklung feststellen, reagieren Sie entsprechend und passen Sie Ihr Heizverhalten an);
- Bei Windstille nicht heizen;
- Verwenden Sie ausschließlich dafür vorgesehenes Kaminholz;
- Es darf kein behandeltes Altholz (z. B. gebeiztes, gestrichenes oder geätztes Holz) verbrannt oder andere schädliche Materialien (Kunststoffe, Plastik usw.) verwendet werden.
- Prüfen Sie vor dem Heizen zunächstauf der Website von „Stookwijzer“, ob für Ihre Region keine negative Heizempfehlung gilt;
Kann unsere Gemeinde gegen Belästigungen durch Holzverbrennung vorgehen?
Ein Durchgreifen gegen normales Heizen mit Holz ist nicht möglich. Denn jeder Mensch empfindet Belästigungen anders. Was für den einen sehr störend ist, muss für einen anderen nicht unbedingt auch so sein. Deshalb gibt es oft gesetzliche Normen, damit für jeden objektiv klar ist, wann ein Verstoß bzw. eine Belästigung vorliegt und wann nicht. Für die normale Holzverbrennung gibt es leider keine landesweiten inhaltlichen Normen, konkreten Verbote oder sonstige Vorschriften.
Ein Durchgreifen gegen das Heizen mit Holz ist daher nur in ganz extremen Fällen möglich, wenn die Belästigung für jeden unerträglich ist.
Zum Beispiel schon bei:
- Die Straße ist regelmäßig von sehr dichtem, undurchsichtigem blauem oder schwarzem Rauch vernebelt. Dies deutet oft auf einen nicht ordnungsgemäß funktionierenden Schornstein, eine unvollständige Verbrennung oder ungeeignetes Brennmaterial hin.
- Der Schornstein ist bautechnisch nicht ordnungsgemäß angebracht. Er entspricht somit nicht den Vorschriften der Bauverordnung;
- Verbrennen von Abfall, Abfallstoffen oder anderen ungeeigneten Brennstoffen;
Zum Beispiel nicht bei:
- Einmal heizen:
- Nicht über einen längeren Zeitraum heizen;
- Geeignete Brennstoffe
- Weißer, durchsichtiger Rauch/Dampf;
- Ein ordnungsgemäß installierter Schornstein;
- Normale Nutzung.
- Zubereitung von Speisen auf dem Grill, im kleinen Ofen;
- Feuerkorb;
Vermeiden Sie es daher, unnötige Meldungen einzureichen. In 95 % der Fälle handelt es sich nicht um eine Belästigung, gegen die wir etwas für Sie unternehmen können.
Nehmt Rücksicht aufeinander
Zusammenfassend lautet unser Rat: Nehmen Sie stets Rücksicht auf Ihre Umgebung und aufeinander und treffen Sie klare Vereinbarungen mit Ihren Nachbarn, um Belästigungen und Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden. Letzteres will schließlich niemand.