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Kanalanschluss beantragen

Ist Ihr Haus nicht an die Kanalisation angeschlossen? Die Gemeinde kümmert sich um den Anschluss Ihres Hauses, Ihres Unternehmens oder Ihres Gebäudes ab Ihrer Grundstücksgrenze an das öffentliche Kanalisationsnetz.

Bedingungen

  • Die Arbeiten und die Vergabe von Aufträgen, die für die Herstellung, Änderung, den Austausch oder die Instandsetzung des beantragten Anschlusses vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze erforderlich sind, werden von der Gemeinde oder in deren Auftrag durchgeführt;
  • Die Kosten für diese Arbeiten gehen zu Lasten des Antragstellers;
  • Nach Eingang des Antrags erstellt die Gemeinde einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Arbeiten. Dieser Kostenvoranschlag wird dem Antragsteller vorgelegt;
  • Nachdem der Antragsteller dem Kostenvoranschlag zugestimmt hat, wird der Anschluss hergestellt. Anschließend werden die fälligen Kosten in Rechnung gestellt;
  • Der Anschluss erfolgt in Absprache mit dem Eigentümer und/oder Nutzer;
  • Der Antrag auf Anschluss muss 8 Wochen vor dem gewünschten Anschlusstermin eingegangen sein;
  • Für jedes Grundstück wird grundsätzlich ein separater Anschluss an die kommunale Kanalisation hergestellt;
  • Auf dem Grundstück des Antragstellers muss in einem Abstand von 0,50 Metern zur Grundstücksgrenze ein Reinigungsanschluss angebracht werden. Die Lage dieses Entstopfungsstücks wird in Absprache festgelegt. Das Entstopfungsstück muss leicht zugänglich sein und bleiben. Die Gemeinde hat das Recht, das Entstopfungsstück jederzeit zu inspizieren. Der Eigentümer hat keinen Anspruch auf Entschädigung in irgendeiner Form für Schäden, die durch die bei der Inspektion notwendigerweise zu entfernende Bepflanzung, Befestigung oder andere Hindernisse entstehen;
  • Der auf einem Privatgrundstück befindliche Teil der Kanalisation muss genehmigt sein, bevor der Anschluss vorgenommen wird. Der Antragsteller muss rechtzeitig eine Überprüfung bei der Gemeinde Moerdijk beantragen;

Auf jeden Fall ist es nicht erlaubt,

  • Anschluss von Regenwasser-, Entwässerungs- oder Kühlwasserabläufen an die Druckkanalisation oder an die Abwasserkanalisation von getrennten Kanalisationssystemen;
  • Anschluss von Überläufen an Klärgruben. Diese müssen vor der Herstellung des Anschlusses entfernt oder kurzgeschlossen werden.

Kosten

Die Kosten werden pro Anschluss berechnet.

Freigabe von Nachweisen oder Genehmigungen für Unternehmen

Wenn Sie einen Antrag auf einen Kanalanschluss für die Einleitung von Betriebsabwässern stellen möchten, benötigen Sie zunächst eine Freigabe oder eine Genehmigung. Ob eine Freigabe oder eine Genehmigung erforderlich ist, hängt ganz von Ihrer Situation ab.

Diese Genehmigung dient der Überprüfung, ob Ihr Abwasser die festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllt. Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, können Sie ihn über das Online-Formular für den Kanalisationsanschluss auf dieser Website hochladen.