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Leumundsbescheinigung (VOG)

Ein Führungszeugnis (VOG) ist ein Nachweis über die Unbescholtenheit. Arbeitgeber oder Behörden können dies verlangen. Zum Beispiel, wenn Sie in der Kinderbetreuung oder im Bildungswesen arbeiten möchten.

VOG online beantragen

Haben Sie bereits einen von einem Arbeitgeber oder einer Behörde ausgefüllten und unterzeichneten VOG-Antrag? Dann können Sie Ihren Antrag digital abschließen. Halten Sie bitte Ihr DigiD, Ihre Bankkarte und einen Scan des vollständig von Ihnen und einem Arbeitgeber oder einer Behörde ausgefüllten Antragsformulars bereit.

Weitere Informationen zur digitalen Beantragung eines VOG sowie zu den Anforderungen, die Sie und Ihr (zukünftiger) Arbeitgeber erfüllen müssen, finden Sie auf der Website von Dienst Justis.

Beantragung eines Führungszeugnisses im Rathaus

Wenn Sie den Antrag lieber im Rathaus erledigen möchten, können Sie einen Termin vereinbaren.

Bitte bringe Folgendes mit:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Sie erhalten das Formular „VOG“ von Ihrem Arbeitgeber). Falls Sie kein Formular von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie es von der Website von Dienst Justis herunterladen;
  • Ihr gültiger Original-Ausweis;
  • Bei Bevollmächtigung: Falls Sie den Antrag nicht persönlich einreichen können, können Sie eine andere Person bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte muss dann die schriftliche Vollmacht, eine Kopie Ihres gültigen Ausweises sowie seinen eigenen Originalausweis mitbringen.

Zwei bis vier Wochen nach Antragstellung erhalten Sie das Führungszeugnis oder die Ablehnung per Post nach Hause.

Bedingungen

Sie beantragen ein VOG bei der Gemeinde. Das VOG wird von Dienst Justis ausgestellt. Dienst Justis prüft den Antrag. Zwei bis vier Wochen nach Antragstellung erhalten Sie das VOG oder die Ablehnung per Post nach Hause geschickt.

Ein VOG ist eine Momentaufnahme und hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Je nach dem Zweck, für den der VOG beantragt wird, wird in der Praxis eine Gültigkeitsdauer von 3, 6, 9 oder 12 Monaten zugrunde gelegt.

Kostenloses Führungszeugnis für Freiwillige

Eine größere Gruppe von Freiwilligen hat Anspruch auf ein kostenloses VOG. Neben Freiwilligen, die mit Kindern arbeiten, können auch Freiwillige, die mit Menschen mit einer geistigen Behinderung arbeiten, ein kostenloses VOG erhalten. In diesem Fall ist es möglich, den Antrag ohne Zahlung abzuschließen. Sie müssen den Antrag jedoch digital bei Dienst Justis stellen. Wenn Sie das VOG bei der Gemeinde beantragen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Kostenerstattung.

Nicht bei einer Gemeinde in den Niederlanden gemeldet

Sind Sie nicht im Basisregister für Personen (BRP) eingetragen? Zum Beispiel, weil Sie im Ausland wohnen oder vorübergehend in den Niederlanden arbeiten? Dann müssen Sie Ihren Antrag auf ein Führungszeugnis direkt bei Justis einreichen.

Kosten

  • Die Beantragung eines VOG über die Gemeinde kostet 41,35 €.
  • Die Gebühr für die digitale Beantragung eines VOG beim Ministerium beträgt 46,95 €.