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Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift

Die Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, kann eine beglaubigte Kopie eines Dokuments ausstellen. Durch die Beglaubigung (Anbringen eines Stempels und einer Unterschrift) bestätigt die Gemeinde, dass die Kopie des Dokuments genau so aussieht wie das Original.

Dieser Antrag kann von der betreffenden Person selbst oder von einem Bevollmächtigten gestellt werden.

Bitte bringen Sie Folgendes mit:

  • Das Originaldokument;
  • Ihr Originalausweis;
  • Im Falle einer Vollmacht: schriftliche Vollmacht, ein gültiger Ausweis des Bevollmächtigten und (eine Kopie eines) gültigen Ausweises des Vollmachtgebers;
  • Wir bitten Sie, mit EC-Karte zu bezahlen.

Gut zu wissen

  • Die Gemeinde beglaubigt keine Zeugnisse. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Bildungseinrichtung, an der Sie das Zeugnis oder die Bescheinigung erworben haben;
  • Die Gemeinde übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt des Dokuments.

Kosten

  • Die Kosten für die Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift betragen 8,25 €.
  • Wir bitten Sie, mit EC-Karte zu bezahlen.