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Bereiche für Hundekot und Freilauf

Hundekot ist in den Niederlanden eines der größten Ärgernisse – auch in Moerdijk! Deshalb haben wir gemeinsam einige Regeln festgelegt.

Was bedeutet das für Sie als Hundebesitzer?

Aufräum- und Leinenpflicht

  • Überall, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften, muss Hundekot beseitigt werden.
  • Ihr Hund muss innerhalb des bebauten Gebiets überall an der Leine geführt werden, außer in den Freilaufzonen. Die Geldstrafe für das Freilaufenlassen an Orten, an denen dies nicht erlaubt ist, beträgt 110 Euro.
  • Hundekot können Sie mit speziellen Kotbeuteln beseitigen, die in Zoohandlungen erhältlich sind. Selbstverständlich dürfen Sie auch eigene Hilfsmittel verwenden, wie beispielsweise Butterbrotbeutel.
  • Sie können den Hundekot in den dafür vorgesehenen orangefarbenen Abfallbehältern entsorgen. Gegebenenfalls können Sie auch die normalen Abfallbehälter nutzen. Selbstverständlich dürfen Sie den Hundekot auch zu Hause in die Mülltonne werfen. Er gehört in den Restmüll.
  • Die Geldstrafe für das Nichtbeseitigen von Hundekot beträgt 170 Euro.

Sperrgebiete

  • Spielplätze und öffentlich zugängliche Schulhöfe sind für Hunde verboten. Auch angeleinte Hunde sind hier verboten. Die Geldstrafe hierfür beträgt 170 Euro.
  • Bereiche, die mit Verbotsschildern für Hunde gekennzeichnet sind.

Freilaufgebiete

  • Diese Gebiete liegen innerhalb des bebauten Gebiets. Hier darf Ihr Hund frei herumlaufen.
  • Auch in diesen Gebieten besteht eine Aufräumpflicht.
  • Diese Bereiche sind mit einem speziellen Schild „Freilaufgebiet“ gekennzeichnet.

Sehen Sie sich rechts den Stadtplan Ihrer Stadt oder Ihres Dorfes an.