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Ausnahmegenehmigung zur Sperrung der Noordlangeweg

Der Noordlangeweg ist als Fahrradstraße eingerichtet. Um diese Straße für radfahrende Schüler noch sicherer zu machen, wird der nicht zum Zielort gehörende Verkehr weiter eingeschränkt. Daher ist der Abschnitt ab der Hausnummer 12 am Noordlangeweg bis zur Kreuzung mit dem Oostmiddelweg für den gesamten motorisierten Verkehr gesperrt, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und (Moped-)Fahrrädern.

Anwohner und Gewerbetreibende am Noordlangeweg können eine Ausnahmegenehmigung von dieser Sperrung beantragen. Für Rettungsdienste ist die Nutzung der Straße selbstverständlich jederzeit möglich.

Das ausgefüllte Antragsformular können Sie per E-Mail an info@moerdijk.nl senden (ggf. mit Anhängen).

Sie können es auch per Post an folgende Adresse senden:
Gemeinde Moerdijk
Postfach 4
4760 AA Zevenbergen

Anhänge zur Ausnahmegenehmigung für Anwohner

  • Kopie des Fahrzeugscheins Teil II oder 1b (Zulassungsbescheinigung) oder der Fahrzeugkarte oder des Leasingvertrags

Anhänge zur Befreiung als Unternehmer

Unternehmen mit einem Grundstück am (abgesperrten Abschnitt des) Noordlangeweg für eigene Fahrzeuge:

  • Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 1 Monat
  • Kopie des Fahrzeugscheins Teil II oder 1b (Zulassungsbescheinigung) oder der Fahrzeugkarte oder des Leasingvertrags

Unternehmen mit einem Grundstück am (gesperrten Abschnitt des) Noordlangeweg für Fahrzeuge Dritter:

  • Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 1 Monat
  • Kopie des Fahrzeugscheins Teil II oder 1b (Zulassungsbescheinigung) oder der Fahrzeugkarte oder des Leasingvertrags

Taxis:

  • Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 1 Monat

Meldung bei Erntearbeiten

In allen anderen Fällen muss das Unternehmen (Inhaber einer Ausnahmegenehmigung) melden, wann und – sofern möglich – von wem Be- und Entladearbeiten (unter anderem im Rahmen von Erntearbeiten) auf seinen Grundstücken durchgeführt werden. Die hierfür eingesetzten Fahrzeuge müssen keine Bescheinigung mitführen.

Sie können die Meldung über info@moerdijk.nl oder unter der Telefonnummer 14 0168 einreichen. Diese werden an die Kollegen der Ordnungsbehörde weitergeleitet.

Allgemeine Befreiung

Die folgenden Unternehmen verfügen über eine allgemeine Ausnahmegenehmigung, den gesperrten Abschnitt des Noordlangewegs zu befahren:

  • Unternehmen, die Verwaltungs- und Instandhaltungsarbeiten im abgesperrten Abschnitt des Noordlangewegs durchführen
  • Notfalldienste sowie kommunale Aufsichts- und Vollzugsbehörden

Bedingungen

  • Anwohner der Noordlangeweg
  • Unternehmen mit einem Grundstück an (dem gesperrten Abschnitt) der Noordlangeweg. Dies gilt für Unternehmen, die für ihren Geschäftsbetrieb auf den gesperrten Abschnitt der Noordlangeweg als Zufahrts- oder Verbindungsstraße zu (ihren) Grundstücken und landwirtschaftlichen Flächen an der Noordlangeweg angewiesen sind.
  • Unternehmen mit einem Grundstück am (abgesperrten Abschnitt des) Noordlangeweg für den Einsatz eigener Fahrzeuge
  • Unternehmen mit einem Grundstück am (abgeschlossenen Abschnitt des) Noordlangeweg für Fahrzeuge Dritter, die regelmäßig ihre Grundstücke anfahren müssen, um dort verschiedene Arbeiten durchzuführen
  • Taxiunternehmen. Taxifahrzeuge dürfen den abgesperrten Bereich nur befahren, wenn sie Personen (Anwohner) zu oder von einer Adresse am Noordlangeweg befördern.