Häufig gestellte Fragen zu Verkehr und Transport
Die Einwohner stellen uns regelmäßig Fragen oder melden Probleme im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit und dem Parken. Dazu gehören beispielsweise zu schnelles Fahren auf der Straße, das Parken auf dem Bürgersteig oder Anträge auf die Einrichtung einer Einbahnstraße oder eines Parkverbots. Nachstehend finden Sie Themen, zu denen wir regelmäßig Meldungen erhalten. Bevor Sie diesbezüglich eine Meldung machen, bitten wir Sie, zunächst diese Informationen durchzulesen. Möglicherweise finden Sie hier bereits die Antwort auf Ihre Frage.
Jede Frage und jede Anfrage bearbeiten wir individuell. Da sich viele Meldungen oft auf dieselben Themen beziehen, legen wir bei unseren Antworten allgemeine Grundsätze zugrunde. Viele Situationen lassen sich lösen, wenn die Anwohner miteinander ins Gespräch kommen. Manchmal wird eine Meldung bei der Gemeinde eingereicht, obwohl das Problem auch untereinander gelöst werden könnte.
Nachfolgend finden Sie die häufig gestellten Fragen, geordnet nach Themen.
Parken
Die Gemeinde wird regelmäßig gefragt, ob in einem Stadtteil oder einer Straße zusätzliche Parkplätze angelegt werden können. Aufgrund des Platzmangels ist dies nicht immer möglich. Außerdem ist es wichtig, so viel Grün wie möglich im Viertel zu erhalten. Grünflächen im Viertel sind wichtig für die Lebensqualität und das Erscheinungsbild des Stadtteils. Zudem handelt es sich bei Parkproblemen oft um ein lokales Problem. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Menschen etwas weiter entfernt parken müssen. Eine durchschnittliche Gehstrecke von 100 Metern halten wir als Gemeinde in diesem Zusammenhang für akzeptabel.
Der öffentliche Raum ist begrenzt. Viele Stadtteile wurden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gebaut, als die Menschen noch weniger Autos hatten. Heute gibt es mehr Autos, aber die Anzahl der Parkplätze ist gleich geblieben. Es gibt keinen Platz, um neue Parkplätze zu schaffen. Die Stadtverwaltung möchte keine Grünanlagen oder Spielplätze zugunsten von Parkplätzen opfern, da Grünflächen in der Nachbarschaft wichtig für die Lebensqualität und das Erscheinungsbild des Stadtteils sind.
Wir installieren zusätzliche Ladestationen, um uns auf die zunehmende Verbreitung von Elektroautos bis 2030 vorzubereiten. Vattenfall ist der Konzessionsinhaber (d. h. die Partei, die das Recht erhalten hat, in einem bestimmten Gebiet Ladestationen zu installieren und zu verwalten) und für die Installation der Ladestationen verantwortlich. Die Konzessionsgeber sind die Provinzen Nordbrabant und Limburg sowie (fast) alle Gemeinden in Brabant und Limburg. Sie arbeiten gemeinsam an einer zukunftssicheren Ladeinfrastruktur. Wir planen bereits jetzt die Installation von Ladestationen und beginnen bereits damit, damit wir später der steigenden Nachfrage gerecht werden können.
In vielen Stadtvierteln stehen derzeit nur wenige Parkplätze zur Verfügung, da die Haushalte heute mehr Autos besitzen als zu der Zeit, als die Stadtviertel geplant wurden. Die Stadtverwaltung kann hier wenig dagegen tun, da kaum Platz vorhanden ist, um zusätzliche Parkplätze zu schaffen. Aber auch Elektroautos müssen irgendwo parken können. Die Reservierung von Parkplätzen für Elektroautos erhöht zwar nicht unmittelbar den Parkdruck, trägt aber zu einer besseren Verteilung und Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten bei.
Das Parken vor einer Ein- oder Ausfahrt ist nicht gestattet. Wenn jemand vor einer Ein- oder Ausfahrt parkt, können Verkehrsteilnehmer die Ein- oder Ausfahrt nicht nutzen, was zu Behinderungen führt. Diese Art des Parkverhaltens gilt als störendes Parken. Hiergegen kann vorgegangen werden. Wir erwarten von den Verkehrsteilnehmern, dass sie wissen, dass das Parken auf einem Bürgersteig oder vor einer Ausfahrt nicht gestattet ist. Zusätzliche Maßnahmen wie Schilder oder Markierungen sind daher nicht erforderlich. Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Ordnungshüter.
Verkehrsbeeinträchtigungen
Als Gemeinde sind wir zurückhaltend bei der Einführung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung (wie z. B. Fahrbahnschwellen). Bei Fahrbahnschwellen kann es beispielsweise zu Lärm- und Vibrationsbelästigungen kommen. Zudem werden Rettungsdienste in manchen Fällen durch die Geschwindigkeitsbegrenzungsmaßnahmen behindert. Straßenverengungen werden in mehr Situationen eingesetzt als Fahrbahnschwellen und kommen daher häufiger vor. Auf einigen Strecken müssen wir auch den öffentlichen Nahverkehr berücksichtigen. Die Politik der Gemeinde sieht vor, dass bei größeren Instandhaltungsarbeiten in einer Straße die bestehende Straßenführung überprüft wird. Dabei berücksichtigen wir unter anderem eventuelle Unfälle, die sich ereignet haben, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt werden.
Abgesehen von den Instandhaltungsarbeiten ist eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzungsmaßnahmen nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Beschwerden werden jährlich gesammelt. Es werden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Sollten Sie der Meinung sein, dass zu schnell gefahren wird, können Sie dies über „Zo Gemeld“ melden. Stellt sich heraus, dass auffallend oft zu schnell gefahren wird, kann die Gemeinde beschließen, die Straße anders zu gestalten. Dies bezeichnen wir als geschwindigkeitsmindernde Maßnahme.
Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
Auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h werden geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen nur zurückhaltend eingesetzt. Nur an Fußgängerüberwegen und/oder Kreuzungen/Kreisverkehren werden geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen getroffen.
Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h
Auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (Landstraßen) werden grundsätzlich keine Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung ergriffen. Fährt einer Ihrer Nachbarn zu schnell? Sprechen Sie den Nachbarn in einem ruhigen Moment darauf an, wenn er nicht im Auto sitzt. Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Nachbarn nicht für ein Gespräch offen sind? Dann können Sie die Nachbarschaftsmediation in Anspruch nehmen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Die Polizei kontrolliert den fließenden Verkehr und entscheidet auch über die Aufstellung von Blitzgeräten. Wenn Verkehrszählungen zeigen, dass häufig zu schnell gefahren wird, können wir bei der Polizei die Aufstellung eines Blitzgeräts beantragen. Die Polizei prüft dann, ob dies notwendig ist und ob es mit ihren Richtlinien vereinbar ist.
Jede Straße hat eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Dies wird auch als Straßenkategorisierung bezeichnet. Jeder Straßentyp weist bestimmte Merkmale auf, die erfüllt sein müssen, um den Fahrern deutlich zu machen, wie schnell sie dort fahren dürfen. Außerhalb geschlossener Ortschaften unterscheiden wir zwischen Straßen mit 60 km/h und 80 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen Straßen mit 30 km/h und 50 km/h.
Bei der Neugestaltung von Straßen ist es unser Grundsatz, „Arbeit mit Arbeit“ zu verbinden. Das bedeutet, dass wir Straßen und Wege dann sanieren, wenn die Kanalisation oder der Straßenbelag erneuert werden muss.
Es reicht nicht aus, auf einer Straße, auf der derzeit 50 km/h gelten, lediglich ein Schild mit der Aufschrift „30 km/h“ aufzustellen. Ohne zusätzliche Maßnahmen wie Verengungen oder Bodenschwellen fahren Autofahrer oft weiterhin zu schnell. Deshalb ist es wichtig, die Straße entsprechend zu gestalten, wenn die Geschwindigkeit gesenkt werden soll.
Wenn es sich beispielsweise um eine Straße in einer 30-km/h-Zone handelt, prüfen Sie, ob es sich jedes Mal um denselben Verkehrsteilnehmer handelt, der zu schnell durch die Straße fährt. Wenn es sich um eine Ihnen bekannte Person handelt, empfehlen wir Ihnen, diese Person aus der Nachbarschaft darauf anzusprechen. Bitten Sie um Verständnis für Ihre Sorgen um die Verkehrssicherheit, beispielsweise im Hinblick auf Ihre Kinder. Wussten Sie, dass Sie über den VVN eine kostenlose Nachbarschaftsaktion organisieren können? Sollte das nicht gelingen, können Sie notfalls den Bezirkspolizisten einschalten. Das gilt auch, wenn es sich um einen Unbekannten handelt. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, das Kennzeichen zu notieren.
Gegebenenfalls kann die Gemeinde Geschwindigkeitsmessungen durchführen, um das Fahrverhalten zu überprüfen. Wenn tatsächlich eine große Anzahl von Autofahrern zu schnell fährt, versucht die Gemeinde zunächst, dieses Verhalten mithilfe einer Geschwindigkeitsanzeige oder ähnlicher Maßnahmen zu verbessern, durch die der Autofahrer auf seine Fahrgeschwindigkeit aufmerksam gemacht wird. Wenn dies nicht ausreicht, wird die Polizei Kontrollen durchführen oder es müssen andere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung ergriffen werden.
Es ist erwiesen, dass zusätzliche Schilder nur von begrenztem Nutzen sind. Deshalb versuchen wir, so wenige Schilder wie möglich aufzustellen. So bleibt die Straße ruhig und übersichtlich. Nur die Schilder, die wirklich notwendig sind, bleiben stehen. Das hilft Autofahrern, aufmerksamer zu sein und sich an die Regeln zu halten.
Wenn eine Straße wirklich zu schmal ist, prüfen wir, ob eine Einbahnregelung möglich ist. Eine Einbahnregelung hat jedoch oft Auswirkungen auf den Verkehr im gesamten Stadtteil. Deshalb ist sie nicht immer die beste Lösung. Wir beurteilen dies von Fall zu Fall und suchen nach der Lösung, die sowohl für die Straße als auch für die Umgebung am besten funktioniert.
Die Gemeinde bringt in der Regel keine Verkehrsspiegel an. Spiegel scheinen praktisch zu sein, vermitteln jedoch oft ein trügerisches Gefühl der Sicherheit. Autofahrer achten dann weniger auf die tatsächliche Verkehrslage und schauen vor allem in den Spiegel. Außerdem kann ein Spiegel manchmal schlecht sichtbar sein, beispielsweise durch Verschmutzung oder Beschlag. Zudem können Entfernungen manchmal anders erscheinen, als sie tatsächlich sind. Deshalb entscheiden wir uns lieber für andere Maßnahmen, die wirklich zur Verkehrssicherheit beitragen.
Das Gebiet für den Zielverkehr ist oft größer als nur die Straße, in der die Anwohner wohnen. Die Durchsetzung der Vorschriften für den Zielverkehr ist schwierig. Jeder behauptet, ein Ziel zu haben – wie zum Beispiel ein Haus, ein Geschäft usw. Deshalb ist es schwer zu überprüfen, ob jemand tatsächlich dort sein darf.
Ja. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Nutzung öffentlicher Außenbereiche“.
Rad- und Fußwege
Es ist nicht zulässig, einen Pfosten oder ein anderes Hindernis auf dem Fußweg aufzustellen. Fußwege müssen stets befahrbar bleiben, beispielsweise für Rollstühle und Elektromobile. Wenn diese hindurchkommen, ist dies in der Regel auch für Radfahrer möglich.
Kommt es häufig vor, dass auf dem Fußweg mit dem Fahrrad gefahren wird? Dann können Sie dies der Ordnungsbehörde melden. Diese kann dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Schulen
Eine Schule muss immer erreichbar sein, beispielsweise für Rettungswagen oder die Feuerwehr. Deshalb ist es meist nicht möglich, die Umgebung einer Schule vollständig autofrei zu gestalten. Außerdem ist auf der Straße oft zu wenig Platz, um dies angemessen zu regeln.
Wir achten allerdings stets sehr auf die Sicherheit im Umfeld von Schulen. Auch die Schulen haben eine Aufgabe: Sie müssen den Eltern erklären, warum es besser ist, die Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu bringen. So sorgen wir gemeinsam für ein sicheres Umfeld für alle Kinder.