Verkehrsregeln
In bestimmten (Ausnahme-)Situationen ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (RVV) zu erhalten. RVV steht für „Reglement verkeersregels en verkeerstekens“ (Verkehrsregeln und Verkehrszeichen). Beispielsweise für die Organisation einer Veranstaltung oder die Durchführung von Bauarbeiten.
Einige Beispiele für Ausnahmegenehmigungen, die wir in diesem Zusammenhang bereits erteilt haben:
- An ein Unternehmen, das jährlich 360-Grad-Fotos der Straßen in der Gemeinde für die Systeme der Gemeinde aufnimmt. Das Unternehmen darf dabei beispielsweise auch auf Fuß- und Radwegen fahren.
- An „Serious Request“ von 3FM. Die Organisation durfte damals mit Golfwagen die Radwege nutzen, um die Aktion zu filmen und zu unterstützen.
- Für die Organisation einer Veranstaltung, zum Parken am Straßenrand, wo normalerweise ein Parkverbot gilt.
Um eine Ausnahmegenehmigung von den RVV-Vorschriften zu erhalten, müssen Sie die Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung eindeutig nachweisen können. Wenn es eine Alternative gibt, durch die keine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, geben wir dieser Alternative den Vorzug. Als Antragsteller haften Sie für etwaige Risiken, die sich aus der Ausnahmegenehmigung ergeben können.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Straßenverkehrsordnung (RVV) beantragen, ist es nicht selbstverständlich, dass Sie diese auch erhalten. Die Gemeinde wägt verschiedene Aspekte ab, beispielsweise die Sicherheit, aber auch das allgemeine Interesse und die Professionalität des Antragstellers. Wichtig ist, dass wir darauf vertrauen können, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Und sollte doch einmal etwas schiefgehen, muss das Problem ordnungsgemäß behoben werden.
Für einen Auftrag benötigen wir einen LZV-Transport (Langer und Schwerer Lastzug). Ist dies in der Gemeinde Moerdijk möglich?
Ja, das ist möglich. Sie oder der Transportunternehmer müssen dann beim RDW (Rijksdienst voor wegverkeer) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Der RDW leitet anschließend einen Routenvorschlag zur Stellungnahme an die Gemeinde weiter. Diese bewertet den Vorschlag mit einer positiven oder negativen Stellungnahme, die wir an den RDW weiterleiten. Der RDW wickelt die Ausnahmegenehmigung dann mit dem Antragsteller ab.
Wir prüfen den Antrag unter verschiedenen Gesichtspunkten, wobei folgende Grundsätze eine wichtige Rolle spielen:
- Transporte dürfen nicht durch die Ortskerne von Dörfern oder Städten innerhalb der Gemeinde Moerdijk führen (es sei denn, dies ist wirklich auf keine andere Weise möglich).
- Man fährt so schnell wie möglich auf ein übergeordnetes Straßennetz (Provinz- oder Bundesstraße) zu oder bleibt so lange wie möglich darauf.
- Der Spediteur muss sicherstellen, dass ein Lastzug eine Straße problemlos befahren kann (z. B. hinsichtlich des Wenderadius).
- Sind Maßnahmen erforderlich, um entlang der Straße fahren zu können (Bäume zurückschneiden, Laternenmasten entfernen, Kurvenbefestigung anbringen)? Dann muss die RDW die Gemeinde darüber anhand einer detaillierten Streckenuntersuchung informieren.
- Sind auf einer Strecke vorübergehende Maßnahmen erforderlich? In manchen Fällen kann ein Aufseher der Gemeinde vor dem Transport eine Bestandsaufnahme vornehmen. Die Situation wird dann nach dem Transport erneut geprüft. Eventuelle Schäden werden anschließend vom Transportunternehmen ersetzt.
- Der Spediteur stellt vor dem Transport fest, dass auf der Strecke keine Bauarbeiten stattfinden.