Behindertenparkausweis
Mit einem Behindertenparkausweis können Sie auf speziellen Parkplätzen parken. Zum Beispiel in der Nähe von Geschäften, der Apotheke und der Bibliothek.
Gut zu wissen
Es gibt drei Arten von Behindertenparkausweisen:
- Behindertenausweis: Wenn Sie behindert sind und selbst Auto fahren. Der Parkausweis ist personengebunden; Sie können ihn mit jedem Fahrzeug nutzen.
- Fahrgastkarte: Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung auf die Beförderung durch andere angewiesen sind. Eine Fahrgastkarte ist personengebunden.
- Einrichtungskarte: Diese Karte ist für (WLZ-)Einrichtungen bestimmt, damit diese ihre Bewohner befördern können.
Ein Behindertenparkausweis ist maximal 5 Jahre lang gültig. Der Ausweis, den Sie erhalten, ist ein europäischer Behindertenparkausweis und gilt in allen Ländern der Europäischen Union.
Bedingungen
- Sie können nicht mehr als 100 Meter am Stück gehen (mit Gehstock, Rollator oder einer anderen Gehhilfe).
- Sie können aufgrund einer Behinderung oder einer Erkrankung, die länger als 6 Monate andauert, keine langen Strecken zu Fuß zurücklegen.
- Sie benötigen Hilfe, um vom Auto bis zur Tür zu gehen.
- Sie sind von Tür zu Tür stets auf die Hilfe eines Begleiters angewiesen (gilt nur für Fahrkarten). Wichtig: Sie benötigen wirklich jederzeit die Hilfe des Fahrers, der Sie befördert.
Beantragen oder verlängern
Die Gebühren für die Beantragung eines Behindertenparkausweises müssen Sie am Ende des Online-Antrags sofort per iDeal bezahlen. Wenn die Zahlung nicht abgeschlossen wird, können wir den Antrag leider nicht bearbeiten. Können Sie nicht per iDeal bezahlen? Dann wenden Sie sich bitte an die Wmo-Anlaufstelle der Gemeinde.
Ein neuer Behindertenparkausweis
Sie haben eine Karte für einen Fahrer und möchten (auch) eine für einen Beifahrer
Verlängerung Ihres Behindertenparkausweises
Ihre Karte ist verloren gegangen oder beschädigt
Medizinische Untersuchung
Nach Ihrer Antragstellung folgt eine ärztliche Untersuchung, es sei denn, frühere Untersuchungen haben ergeben, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Abholung
Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihren Behindertenparkausweis abzuholen
Wo darf ich parken?
- In den meisten europäischen Ländern. Sie müssen sich jedoch an die Vorschriften halten, die in dem Land gelten, in dem Sie parken.
- Sie dürfen außerhalb der Parkfelder parken, dürfen dabei jedoch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Mit Ihrer Parkscheibe dürfen Sie hier maximal 3 Stunden parken.
- Auf Behindertenparkplätzen müssen Sie auch als Inhaber eines Behindertenparkausweises Parkgebühren entrichten.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Behindertenparkausweises müssen Sie dies der Gemeinde melden. Sie können die Verlustanzeige selbst ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Die Anzeige geben Sie persönlich im Rathaus ab. Vergessen Sie nicht, ein aktuelles Passfoto und Ihren Ausweis mitzubringen.
Kosten
- Die Einreichung eines Erstantrags oder einer Änderung kostet 113,95 €.
- Die Verlängerung der Karte ohne Änderungen kostet 53,85 €.
- Die Beantragung eines Duplikats kostet 15,20 €.
- Eine Karte für (WLZ-)Einrichtungen kostet 53,85 €.
Bitte beachten Sie: Diese Kosten fallen für die Bearbeitung Ihres Antrags an. Das bedeutet, dass im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags keine Rückerstattung erfolgt.
Ja, das ist möglich, sofern Sie zwei Voraussetzungen erfüllen. Erstens: Sie besitzen einen Behindertenparkausweis der Kategorie „Fahrer“ oder „Fahrer + Beifahrer“, und dieser Ausweis ist noch länger als 6 Monate gültig. Zweitens: Sie verfügen nicht über einen Parkplatz auf Ihrem eigenen Grundstück.
Weitere Informationen zum Antrag, zu den Voraussetzungen und zum Ablauf finden Sie auf der Seite „Behindertenparkplatz“.
Ihr Antrag wird unter Berücksichtigung einer Reihe weiterer Aspekte geprüft, und Sie werden über den Stand der Bearbeitung informiert. Achten Sie daher bitte darauf, bei Ihrem Antrag so viele Kontaktdaten wie möglich anzugeben, damit wir Sie problemlos erreichen können.