Umgehungsstraße Klundert
Verbesserung der Lebensqualität und der Verkehrssicherheit im Ortskern von Klundert, insbesondere in der Oliemolenstraat, in „’t Walletje“, an der Zevenbergsepoort und in der Hoogstraat, sowie Verbesserung des Verkehrsflusses unter anderem für den landwirtschaftlichen Verkehr durch den Bau einer Umgehungsstraße südwestlich des Ortskerns und die Umsetzung zusätzlicher Verkehrsmaßnahmen im Ortskern.
Wo befindet sich dieser Standort?
Wie ist der aktuelle Stand?
Der Gemeinderat hat am 4. November 2022 den geänderten Bebauungsplan „Randweg Klundert“ verabschiedet. Der Bebauungsplan wurde gegenüber dem Entwurf, der zuvor zur Einsichtnahme ausgelegt war, geändert. Die Plangrenze wurde auf Höhe der Parzelle 543 korrigiert, sodass sie nun an den landwirtschaftlichen Baublock angrenzt, anstatt ihn geringfügig zu überschreiten.
Klage vor dem Staatsrat
Gegen den verabschiedeten Bebauungsplan für die Randweg Klundert wurde beim Staatsrat Berufung eingelegt. Das bedeutet, dass die Gemeinde zu diesen Berufungen Stellung genommen hat und wir nun auf die Festsetzung eines Verhandlungstermins durch den Staatsrat warten. Bislang liegt uns noch keine Information darüber vor, wann die Verhandlung stattfindet. Sobald der Termin für die Verhandlung bekannt ist, wird dieser auf der Website der Gemeinde bekannt gegeben.
Abtrennung Zevenbergseweg
Im Übrigen wurde am 4. November 2022 der Projektplan vom Gemeinderat verabschiedet, in dem auch Mittel für die Verengung des Zevenbergsewegs vorgesehen sind. Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Zevenbergseweg bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt vom Kreisverkehr Zevenbergseweg/Zuidelijke Randweg bis zur Kreuzung mit dem neuen Randweg Klundert von 80 km/h auf 60 km/h gesenkt wird. Dies bedeutet nicht nur den Austausch eines Verkehrszeichens, sondern auch, dass die Straße selbst angepasst wird.
Enteignungsverfahren
In der vergangenen Zeit fanden ausführliche Gespräche mit Eigentümern und Pächtern statt, um eine Einigung über den einvernehmlichen Erwerb zu erzielen. Mit Ausnahme des Rijsvastgoedbedrijf ist es der Gemeinde bisher nicht gelungen, eine Einigung zu erzielen. Der Gemeinderat hat durch die Auslegung des Entwurfs der Enteignungsentscheidung das administrative Enteignungsverfahren eingeleitet. Der Entwurf des Enteignungsbescheids lag im Juli 2024 sechs Wochen lang zur Einsichtnahme aus, und es wurden Stellungnahmen dazu eingereicht. Diese Stellungnahmen wurden geprüft, und der Enteignungsbescheid wurde am 30. Januar 2025 vom Gemeinderat verabschiedet.
Planung
Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans
2022 – 2025
Bodenerosion
2022 – 2025
Bauingenieurtechnische Ausarbeitung
2025 – 2026
Umsetzung
2026 – 2027
Bekanntmachung des Enteignungsbescheids zur Randweg in Klundert
Mit dem Ratsbeschluss vom 30. Januar 2025 (Aktenzeichen 1368987) wurde der Auslegung des Enteignungsbescheids „Randweg Klundert“ zugestimmt. Der Enteignungsbescheid liegt vom 12. Februar 2025 bis einschließlich 26. März 2025 zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können über officiëlebekendmakingen.nl, über den untenstehenden Link sowie in Papierform im Rathaus von Moerdijk (Pastoor van Kessellaan 15, 4761 BJ, Zevenbergen) eingesehen werden.
Der Enteignungsbeschluss muss, bevor er in Kraft tritt, vom Gericht bestätigt werden. Der Gemeinderat von Moerdijk wird beim Gericht Zeeland-West-Brabant einen Antrag auf Bestätigung stellen. Dieser Antrag wird innerhalb der oben genannten Frist von sechs Wochen eingereicht, die am Tag nach der Auslegung des Enteignungsbeschlusses beginnt.
Betroffene können innerhalb von sechs Wochen nach dem Tag, an dem der Enteignungsbescheid zur Einsichtnahme ausgelegt wurde, schriftlich Einspruch gegen den Bescheid beim Gericht Zeeland-West-Brabant, Stationslaan 10, 4815 GW Breda, einlegen.
Weitere Informationen zum Enteignungsverfahren finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.
Aktuelle Situation



Kontakt
Projektmanager Mike van de Waeter
Postfach 4
4760AA Zevenbergen
Tel.14 0168
E-Mailinfo@moerdijk.nl