Initiativzuschuss „Startunterstützung für Bürgerinitiativen“
Für die Gründung nachhaltiger, vielversprechender gesellschaftlicher Initiativen, die zu einem besseren Wohn- und Lebensumfeld für die Einwohner der Gemeinde Moerdijk beitragen, können Sie Unterstützung beantragen.
Anträge
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Eine Beschreibung der Aktivitäten, für die der Zuschuss beantragt wird;
- Die Ziele und Ergebnisse, die mit diesen Aktivitäten angestrebt werden, und wie die Aktivitäten dazu beitragen;
- Ein Budget und ein Finanzierungsplan für die Kosten der Aktivitäten.
- Die oben genannten Angaben sollen einen Überblick über die Pläne und den Haushalt mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren geben.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag für eine gesellschaftliche Initiative stellen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Seite „Ihre gesellschaftliche Initiative einreichen“.
Bedingungen
- Der Zuschuss muss von einer juristischen Person beantragt werden
- Die Initiative ist nicht gewinnorientiert
- Die Initiative ist eine Zusammenarbeit verschiedener (Freiwilligen-)Organisationen
- Die Initiative muss nach spätestens zwei Jahren auch ohne kommunale Förderung weiterbestehen können.
- Der Zuschuss kann zu jedem Zeitpunkt innerhalb eines Kalenderjahres beantragt werden.
Förderhöhe
- Die Förderobergrenze wird jährlich vom Gemeinderat festgelegt.
- Der Zuschuss entspricht der Höhe des Antrags, darf jedoch niemals die Zuschussobergrenze überschreiten.
- Bei Erreichen der Förderobergrenze ist die Reihenfolge des Eingangs bei der Gemeinde maßgebend.
Kontakt
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter der Telefonnummer 14 0168 oder per E-Mail anvrijwilligeinzet@moerdijk.nl.