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Initiativzuschuss für eine lebendige und kulturreiche Gesellschaft

Wenn Sie besondere Projekte oder Aktivitäten für bestimmte Zielgruppen organisieren, um die Förderung von Sport, Bewegung und kultureller Betätigung besonders zu unterstützen, und Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie für einen Initiativzuschuss „Vitale und kulturreiche Gesellschaft“ in Betracht kommen. Die besonderen Projekte oder Aktivitäten gehören laut Satzung nicht zu den regulären Aktivitäten Ihrer Organisation.

Die besonderen Projekte oder Aktivitäten müssen für Personen einer bestimmten Zielgruppe organisiert werden:

  • Jugendliche von 2 bis 18 Jahren
  • Rentner
  • Menschen mit einer Behinderung

Anträge

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Maßnahmenplan
  • Kostenvoranschlag für die Maßnahme

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag für eine gesellschaftliche Initiative stellen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Seite „Ihre gesellschaftliche Initiative einreichen“.

Wenn Sie einen Zuschuss beantragen, gehen wir eine Vereinbarung miteinander ein. Sie erhalten einen finanziellen Zuschuss:

  • Wir erhalten einen Bericht mit einem Foto von der Veranstaltung.
  • Werden wir in den Kommunikationsmaßnahmen rund um die Veranstaltung erwähnt?
  • Kann eine Bewertung hinsichtlich der effektiven Verwendung der erhaltenen Fördermittel vorgenommen werden?
  • Dem Zuschussempfänger können zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden.

Bedingungen

  • Der Zuschuss muss von einer juristischen Person (Verein oder Stiftung) beantragt werden.
  • Die Veranstaltung ist eine Zusammenarbeit verschiedener Organisationen (Sport- und Kulturvereine, Schulen usw.).
  • Die Aktivität richtet sich an:
    1. Eine oder mehrere der spezifischen Zielgruppen an Sport und/oder Kultur heranzuführen und/oder:
    2. Die Vermittlung einer oder mehrerer spezifischer Zielgruppen an einen Sport- oder Kulturverein und/oder:
    3. Qualitätsverbesserung eines bestehenden Sport- oder Kulturangebots für bestimmte Zielgruppen, damit Sport und/oder Kultur auf einem höheren Niveau ausgeübt werden können, und/oder:
    4. Die Senkung der Einstiegshürden für bestimmte Zielgruppen beim Sport.
  • Die Tätigkeit ist nicht gewinnorientiert.
  • Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.
  • Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Der Antrag muss dann vollständig sein.

Der Antragsteller muss einen Überblick über die tatsächlich angefallenen Kosten im Rahmen der förderfähigen Kosten geben.

Förderhöhe

  1. Die Förderobergrenze wird jährlich vom Gemeinderat festgelegt.
  2. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Kosten der Maßnahme.
  3. Bei Erreichen der Förderobergrenze ist die Reihenfolge des Eingangs bei der Gemeinde maßgebend.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter der Telefonnummer 14 0168 oder per E-Mail anvrijwilligeinzet@moerdijk.nl.