Jubiläumszuschuss
Um einen Zuschuss beantragen zu können, muss es sich bei der Organisation um einen Verein oder eine Stiftung sowie um eine ehrenamtlich tätige Organisation handeln (also ohne festangestellte Mitarbeiter). Ein Jubiläumszuschuss wird gewährt, wenn ein Verein oder eine Stiftung seit 25 Jahren oder einem Vielfachen davon besteht. Karnevalsvereinen kann ein Jubiläumszuschuss anlässlich ihres 11-jährigen Bestehens oder eines Vielfachen davon gewährt werden.
Anträge
Um einen Jubiläumszuschuss zu beantragen, können Sie bei der Gemeinde einen Antrag stellen, in dem Sie das Jubiläum (z. B. 25-jähriges Jubiläum) und die IBAN-Kontonummer der Freiwilligenorganisation angeben. Die Höhe des Jubiläumszuschusses ist in den „Nähere Bestimmungen zu Initiativzuschüssen für Freiwilligenorganisationen“ nachzulesen.
Freiwilligenorganisationen, die jährlich einen Grundzuschuss erhalten, können diesen Jubiläumszuschuss auch direkt zusammen mit dem Grundzuschuss beantragen.
Bedingungen
- Wann: Der Antrag auf einen Jubiläumszuschuss muss spätestens 3 Monate nach dem jeweiligen Jubiläumsjahr bei uns eingegangen sein. Der Antrag kann per Brief oder per E-Mail bei uns eingereicht werden. Es gibt kein spezielles Formular für die Beantragung des Jubiläumszuschusses.
- Wer: eine ehrenamtliche Organisation (Verein oder Stiftung ohne angestellte Mitarbeiter)
- Was: Der Antrag muss eine Beschreibung des Jubiläums (z. B. 25-jähriges Jubiläum) sowie die IBAN-Kontonummer der Freiwilligenorganisation enthalten.
Kontakt
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter der Telefonnummer 14 0168 oder per E-Mail an vrijwilligeinzet@moerdijk.nl. Die Ansprechpartnerinnen für Zuschüsse an Freiwilligenorganisationen sind Marloes van Kempen und Monique van Ardenne.