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Klimazuschuss

Hitzewellen, längere Dürreperioden und Starkregen: Durch den Klimawandel sind wir immer häufiger damit konfrontiert. Mit dieser Förderregelung unterstützt die Gemeinde Moerdijk Einwohner, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen dabei, Gärten und Dächer an das sich wandelnde Klima anzupassen. Unter anderem können Fördermittel für Gründächer, Regentonnen (und andere Wasserspeicher) sowie für Maßnahmen beantragt werden, bei denen Pflastersteine durch Begrünung oder wasserdurchlässige Beläge ersetzt werden. Die vollständige Übersicht über die Maßnahmen, für die Sie eine Förderung erhalten können, finden Sie weiter unten unter der Überschrift „Dafür erhalten Sie eine Förderung (Übersicht)“.

Unter „Bedingungen“ erfahren Sie, welche Kosten förderfähig sind. Sie können beispielsweise keine Förderung für Kosten beantragen, die Ihnen bereits entstanden sind.

Wichtig: Alle Regeln und Bedingungen im Zusammenhang mit dieser Förderung sind in der Förderrichtlinie „Klimaatbestendig Moerdijk“ festgelegt. Nachstehend finden Sie einen Auszug aus den Bedingungen. Sie haben Anspruch auf die Förderung, wenn Sie alle Bedingungen vollständig erfüllen. Die Regelung können Sie unter „Lokale Gesetze und Vorschriften der Behörden“ einsehen oder über info@moerdijk.nl beantragen.
Auch der Wasserverband Brabantse Delta bietet eine Förderung für die Wasserrückhaltung auf eigenem Grundstück an. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Förderseite von Brabantse Delta.

Bei der Beantragung einzureichen

Bitte reichen Sie zusammen mit Ihrem Antrag Folgendes ein:

  • Angebot oder Kostenvoranschlag für die betreffenden Materialien und/oder die Ausführung der Arbeiten. Bitte beachten Sie: Dieser Kostenvoranschlag muss einen genauen Plan mit Angebot und Produktpreisen enthalten, andernfalls wird der Antrag nicht bearbeitet.
  • Fotos von der Situation vor der Umsetzung der Maßnahmen.

Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, legen Sie innerhalb von 10 Wochen nach Gewährung des Zuschusses entsprechende Nachweise vor. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dropdown-Menü „Bedingungen“.

Wer kann Fördermittel beantragen?

  • Hausbesitzer und Mieter in der Gemeinde Moerdijk.
  • Eigentümergemeinschaften und Unternehmen mit eigenem Grundstück und eigenen Gebäuden innerhalb der Gemeinde Moerdijk.

Neubauten und vollständige Sanierungen, die von einem Projektentwickler oder einer Wohnungsbaugesellschaft durchgeführt werden, sind von dieser Förderregelung ausgeschlossen.

Wenn Sie Mieter sind

Mieter und andere Nutzer legen bei der Beantragung einer Förderung für die Errichtung von Gründächern oder anderer Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Gebäude auswirken, die schriftliche Zustimmung des Vermieters vor.
Wofür können Sie eine Förderung beantragen?Welche Kosten förderfähig sind und welche nicht, entnehmen Sie bitte den nachstehenden Tabellen. Tabelle 1 enthält die Fördermittel für Hauseigentümer und Mieter, Tabelle 2 die Fördermittel für Wohnungseigentümergemeinschaften (VVE) und Unternehmen mit eigenem Grundstück und Gebäude.

Sie können nur Fördermittel für künftige Arbeiten beantragen, nicht jedoch für Maßnahmen, die bereits durchgeführt oder beschafft wurden.

  • Die Arbeiten, für die Sie einen Zuschuss beantragen, dürfen erst nach Bewilligung des Zuschusses durchgeführt werden.
  • Die Arbeiten, für die Sie einen Zuschuss beantragen, müssen innerhalb von 8 Wochen nach Gewährung des Zuschusses durchgeführt werden.

Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Förderungen kombinieren.

Der Antragsteller darf den „Zuschuss ‚Klimaatbestendig Moerdijk‘“ im Rahmen dieser Regelung mit anderen Zuschüssen des Staates, der Provinz oder des Wasserverbands kombinieren („kumulieren“), sofern:

  • die Beihilfe des Gemeinderats nicht höher ist als die Beihilfe, die der Antragsteller vom Staat, von der Provinz oder vom Wasserverband erhält;
  • die insgesamt kumulierten Fördermittel dürfen 100 % der Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen und der damit verbundenen Arbeiten nicht übersteigen.

Teilen Sie der Gemeinde bei Ihrem Antrag mit, dass Sie für dieselbe Maßnahme auch anderweitig einen Zuschuss beantragen oder beantragt haben:

  • Der Antragsteller teilt dem Kollegium mit, wenn der Staat, die Provinz oder die Wasserbehörde für dieselbe Maßnahme einen Zuschuss oder eine Ermäßigung gewährt.
  • Wird festgestellt, dass die gewährte Förderung zu Unrecht bezogen wurde, beschließt der Rat eine Herabsetzung oder den Widerruf der Förderzusage bzw. -festsetzung, woraufhin der Rat den ausgezahlten Förderbetrag zurückfordert.

Möchten Sie gemeinsam mit anderen Menschen aus Ihrer Nachbarschaft Maßnahmen ergreifen, die dem Klima oder dem Wasserhaushalt zugutekommen? Wenn Sie eine solche Initiative gemeinsam starten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Fördermittel. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des „Buurtnatuur- en Buurwaterfonds Noord-Brabant“.

Was erwarten wir im Gegenzug?

Die Rechnungen über die Kosten der durchgeführten Maßnahmen sowie das Foto der Situation nach der Durchführung müssen Sie der Gemeinde spätestens innerhalb von 10 Wochen nach Gewährung des Zuschusses vorlegen. Diese Unterlagen reichen Sie dann ein bei:

  • Rechnungen über die Kosten der durchgeführten Maßnahmen;
  • Fotos von der Situation nach der Umsetzung der Maßnahmen.

Bitte beachten Sie: Sollten die Kosten für die durchgeführten Arbeiten höher ausfallen als veranschlagt, haben Sie keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Förderbetrag.