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Förderantrag zur Bekämpfung von Bildungsbenachteiligungen

Organisationen, die einen Beitrag zur Vorbeugung oder Bekämpfung von Bildungsbenachteiligungen bei Kindern in der Gemeinde Moerdijk leisten können, können hierfür einen Zuschuss beantragen.

Anträge

Es handelt sich um einen Antrag auf einen Zuschuss für Maßnahmen zur Bekämpfung von Bildungsbenachteiligungen. Den Zuschuss beantragen Sie pro Kalenderjahr. Der Antrag muss spätestens 13 Wochen vor Beginn der Maßnahmen bei der Gemeinde eingegangen sein. Über den Zuschussantrag wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 13 Wochen, entschieden.

Für den Antrag benötigen wir unter anderem folgende Angaben:

  1. Eine Beschreibung der Aktivität: Art, Umfang, Zielgruppe, Ort, Häufigkeit und Dauer der Aktivität.
  2. Ein schriftlicher Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und sozialen Partner im Rahmen der Lokalen Bildungsagenda der beantragten Aktivität zustimmen.
  3. Ein detaillierter Haushaltsplan

Rechenschaftsbericht

Wenn wir den Zuschuss bewilligen, erhalten Sie eine vorläufige Zuschusszusage. Der Zuschuss wird dann vorab ausgezahlt und anschließend endgültig festgesetzt. In dem Bescheid sind die Verpflichtungen aufgeführt, denen Sie nachkommen müssen.

Wir erwarten einen Rechenschaftsbericht innerhalb von 5 Wochen nach Abschluss der geförderten Aktivitäten.

Für die Abrechnung benötigen wir die folgenden Informationen:

  1. Bericht über die Aktivität(en): Beschreiben Sie den Verlauf der Aktivität und stellen Sie einen Vergleich zwischen den angestrebten und den erzielten Ergebnissen an. Erläutern Sie eventuelle Abweichungen.
  2. Eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben.

Bedingungen

Die vollständigen Bedingungen finden Sie in den detaillierten Vorschriften zur Beihilfe für Bildungsbenachteiligung der Gemeinde Moerdijk.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 14 0168 an die Gemeinde und fragen Sie nach dem Referenten für Bildungsangelegenheiten.