Anerkennung eines (ungeborenen) Kindes
Sind Sie nicht verheiratet und haben Sie keine eingetragene Lebenspartnerschaft? Dann hat Ihr Kind bei der Geburt rechtlich gesehen nur eine Mutter. Wenn Sie der rechtliche Vater oder die rechtliche zweite Mutter sein möchten, müssen Sie das Kind mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies ist sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes möglich. Sie können ein Kind in jeder Gemeinde in den Niederlanden anerkennen lassen. Hierfür können Sie sich nach Vereinbarung an uns wenden.
Termin vereinbaren
Was müssen Sie mitbringen?
Das hängt vom Zeitpunkt der Anerkennung ab.
- ein gültiger Originalausweis des Anerkennenden und der Mutter.
- Wenn die Mutter des zweiten oder eines weiteren gemeinsamen Kindes nicht mitkommt, kann sie ihre Zustimmung schriftlich über das Einwilligungsformular erteilen.
- Wenn Ihr erstes gemeinsames Kind den Nachnamen des Anerkennenden oder einen zusammengesetzten Nachnamen erhält, muss die Mutter persönlich mitkommen.
- ein gültiger Originalausweis des Anerkennenden und der Mutter.
- Wurde das Kind außerhalb der Gemeinde Moerdijk geboren? Dann bringen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde mit.
- ein gültiger Originalausweis des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes.
- Wurde das Kind außerhalb der Gemeinde Moerdijk geboren? Dann bringen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde mit.
- ein gültiger Originalausweis des Anerkennenden und des Kindes.
- Das Kind muss mitkommen. Das Kind muss selbst zustimmen und entscheiden, wie der Nachname lauten soll.
- Wurde das Kind außerhalb der Gemeinde Moerdijk geboren? Dann bringen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde mit.