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Namenswahl, Erklärung

  • Vor der Geburt oder bei der Geburtsanzeige;
  • Nur beim ersten Kind aus Ihrer derzeitigen Beziehung können Sie den Nachnamen wählen:
    • Beide Elternteile müssen persönlich vorbeikommen;
    • Vereinbaren Sie einen Termin;
    • Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.

Anträge

Da die Mutter bei der Geburtenanmeldung nicht immer anwesend sein kann, ist es wichtig, die Entscheidung bereits vor der Geburt zu treffen.

Für die Abgabe der Erklärung können Sie einen Termin vereinbaren.

Mitnehmen

  • Ihr gültiger Original-Ausweis;
  • Beide Elternteile sollten persönlich vorbeikommen.

Kosten

Für diesen Service fallen keine Kosten an.

Bedingungen

Wenn Sie sich nicht für einen Nachnamen entscheiden, erhält Ihr Kind automatisch den Namen des Vaters oder der Mutter. Dies hängt von Ihrer familiären Situation ab.

Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen des Vaters. Möchten Sie, dass Ihr Kind den Nachnamen der Mutter erhält? Dann können Sie vor oder während der Geburtsanzeige des ersten Kindes eine Urkunde über die Namenswahl erstellen lassen. Dabei müssen beide Elternteile anwesend sein.

Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen der Mutter. Möchten Sie, dass das Kind den Nachnamen des Vaters erhält? Dann muss der Vater das Kind anerkennen. Bei der Anerkennung des ersten Kindes innerhalb der Partnerschaft können Sie den Nachnamen des Vaters wählen. Dabei müssen beide Elternteile anwesend sein.

Eltern gleichen Geschlechts können in bestimmten Fällen ebenfalls den Namen wählen. Möchten Sie weitere Informationen? Dann besuchen Sie die Website der niederländischen Regierung.