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Einen Todesfall melden

Die Meldung eines Todesfalls muss innerhalb von 6 Werktagen nach dem Tod erfolgen. In jedem Fall vor der Beerdigung. In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen die Meldung. Als Hinterbliebener können Sie einen Todesfall auch selbst melden. Dies geschieht bei der Gemeinde, in der die Person verstorben ist. Hierfür müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Anmeldung eines Bestattungsunternehmers

Bestattungsunternehmer können einen Todesfall online bei der Gemeinde Moerdijk melden. Voraussetzung dafür ist, dass der Bestattungsunternehmer über „eHerkenning“ verfügt und bei uns als digitaler Melder registriert ist.

Anzeige durch einen Hinterbliebenen

Eine Sterbeanzeige kann auch nach Terminvereinbarung erstattet werden. Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

  • B-Umschlag, der das ärztliche Formular zur Todesursache enthält
  • Todesbescheinigung (eines Amtsarztes)
  • ggf. das Heiratsbuch
  • gültiger Ausweis der Person, die die Anzeige erstattet

Die Frist, innerhalb derer die Einäscherung oder Beerdigung stattfinden muss, endet spätestens am sechsten Werktag nach dem Tod. Falls eine Verlängerung dieser Frist erforderlich ist, bringen Sie bitte außerdem Folgendes mit:

  • Eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass gegen eine Verschiebung des Zeitpunkts der Beerdigung oder Einäscherung keine Einwände bestehen.

Bei einer unnatürlichen Todesursache sind außerdem erforderlich:

  • Bescheinigung über einen nicht natürlichen Tod (diese wird vom Gerichtsmediziner direkt an die Gemeinde geschickt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Beerdigung oder Einäscherung des Staatsanwalts (diese wird von der Justizbehörde direkt an die Gemeinde geschickt).

Fragen?

Seit Kurzem können Hinterbliebene auch die Steuerhotline für Hinterbliebene anrufen, wenn sie Hilfe benötigen. Dies ist kostenlos unter der Nummer (0800) 235 8354 möglich.