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Stellungnahme einreichen

Wenn Sie mit einem geplanten Vorhaben oder einem geplanten Beschluss der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie in bestimmten Fällen eine Stellungnahme einreichen. Hierfür können Sie ein digitales Formular verwenden.

Was ist eine Stellungnahme?

Es kann vorkommen, dass Sie mit einem Beschlussentwurf der Gemeinde nicht einverstanden sind. Beispiele hierfür sind: Entwürfe für Umweltpläne und Umweltgenehmigungen sowie geplante Beschlüsse.

Zu einem Beschlussentwurf des Bürgermeisters, des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums oder des Gemeinderats können Stellungnahmen eingereicht werden. Auf diese Möglichkeit wird dann in der Bekanntmachung des Beschlussentwurfs hingewiesen.
Eine Stellungnahme ist eine Meinung zu einem geplanten Beschluss oder Plan der Gemeinde. Darin beschreiben Sie, mit welchen Punkten des geplanten Beschlusses Sie einverstanden sind bzw. nicht einverstanden sind und warum Sie dieser Meinung sind oder nicht.

Es ist nicht immer möglich, eine Stellungnahme zu Beschlüssen der Gemeinde einzureichen. Ob eine Stellungnahme eingereicht werden kann, gibt die Gemeinde in einer Bekanntmachung aufder landesweiten Website der Regierung bekannt. Auf dieser Website können Sie ganz einfach nach Postleitzahl oder Thema suchen und sortieren.

Was geschieht mit Ihrer Stellungnahme?

Wenn Sie eine Stellungnahme einreichen, wird diese von der Gemeinde bei der endgültigen Entscheidung berücksichtigt. Sowohl bei Einreichung Ihrer Stellungnahme als auch nach der Entscheidung werden Sie stets über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert.

Wenn Sie eine Stellungnahme zu einer Änderung des Raumordnungsplans einreichen, erhalten Sie, bevor Ihre Stellungnahme und der Beschluss vom Gemeinderat behandelt werden, eine Einladung zu einer Anhörung vor dem Ausschuss des Gemeinderats. Bei dieser Anhörung können Sie Ihre Stellungnahme mündlich erläutern.

Wenn die Gemeinde Ihrer Stellungnahme zustimmt, wird in den meisten Fällen ein geänderter Beschluss erlassen. Wenn die Gemeinde Ihrer Stellungnahme nicht zustimmt, bleibt der Beschluss unverändert. Sie erhalten in jedem Fall eine begründete Antwort auf Ihre Stellungnahme. Wenn der endgültige Beschluss gefasst wurde und Sie auch damit nicht einverstanden sind, können Sie dagegen vor Gericht Berufung einlegen.