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Einspruch und Berufung

Wenn Sie mit einem Beschluss der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Beschlüsse der Gemeinde werden vom Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegium, vom Bürgermeister oder vom Gemeinderat gefasst oder in deren Namen getroffen. Im Beschluss der Gemeinde ist angegeben, ob Sie gegen den Beschluss Widerspruch einlegen können und wie das Verfahren dafür aussieht.

Ein Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Gemeinde eingereicht werden. Als Datum der Bekanntgabe gilt in der Regel das Datum, an dem der Bescheid versandt wurde.

Sie haben zwei Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen.

Online Widerspruch einlegen

Nachdem Sie Ihre Anfrage abgeschickt haben, können Sie den Status online über „Mein Moerdijk“ verfolgen.

Einen schriftlichen Einspruch einlegen

In der Beschwerde geben Sie Folgendes an:

  • Ihr Name und Ihre Adresse
  • das Datum
  • gegen welchen Beschluss Sie Widerspruch einlegen
  • der Grund für Ihren Einspruch
  • Ihre Unterschrift
  • Postanschrift: Gemeinde Moerdijk, Postfach 4, 4760 AA Zevenbergen

Bitte beachten Sie: Sie können keinen Widerspruch per E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

  • Nachdem Sie einen Widerspruch eingelegt haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Darin wird der weitere Ablauf des Verfahrens erläutert.
  • Die Gemeinde Moerdijk hat einen unabhängigen Einspruchsausschuss eingesetzt, der die Gemeinde hinsichtlich der zu treffenden Entscheidung über den Einspruch berät. Sie erhalten die Möglichkeit, Ihre Einwände im Rahmen einer Anhörung des Einspruchsausschusses zu erläutern. Auch etwaige Beteiligte werden zu dieser Anhörung eingeladen.
  • Spätestens 12 Wochen nach Ablauf der 6-wöchigen Einspruchsfrist erhalten Sie einen Bescheid zu Ihrem Einspruch. Bei diesem Bescheid muss die Gemeinde die Empfehlung des Einspruchsausschusses berücksichtigen. Sollte es aufgrund besonderer Umstände nicht möglich sein, innerhalb von 12 Wochen einen Bescheid zu Ihrem Einspruch zu erlassen, werden Sie rechtzeitig darüber informiert.

Eilentscheidung

Wenn Sie gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen, bedeutet dies nicht, dass dieser Bescheid automatisch aufgeschoben wird. Der Bescheid bleibt in Kraft, bis über Ihren Widerspruch entschieden wurde. Es kann sein, dass Ihre Interessen dadurch beeinträchtigt werden. Zum Beispiel, weil eine Baugenehmigung, gegen die Sie Widerspruch eingelegt haben, einfach umgesetzt wird oder weil eine bestimmte Maßnahme, um die Sie gebeten haben, nicht ergriffen wird. In solchen Fällen können Sie beim Eilrichter des Gerichts eine einstweilige Verfügung beantragen. Dies müssen Sie gleichzeitig mit Ihrem Widerspruch tun. Der Eilrichter kann dann beispielsweise beschließen, dass vorläufig nicht gebaut werden darf.

Für die Einreichung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung fallen Gerichtsgebühren an.

Berufung einlegen

Sie können dann beim Gericht eine Berufung einlegen. Für die Einlegung einer Berufung fallen Gerichtsgebühren an. Weitere Informationen finden Sie aufder Website „Rechtspraak“.

Kosten

Die Einreichung eines Einspruchs bei der Gemeinde ist kostenlos.

Wenn Sie einen Anwalt oder eine andere Form der Rechtshilfe in Anspruch genommen haben, fallen hierfür Kosten an.