Zum Inhalt springen

Reisepass beantragen und abholen

Um ins Ausland zu reisen, benötigen Sie einen gültigen Ausweis. Ein Reisepass ist weltweit gültig. Ein Reisepass eignet sich auch als Ausweis im Inland, beispielsweise wenn Sie ein Bankkonto eröffnen möchten.

Sie besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit. Beantragen Sie den Reisepass bei der Gemeinde, in der Sie wohnen. Ein Elternteil kann keinen Reisepass im Namen eines Kindes bzw. der Kinder beantragen. Nehmen Sie das Kind bzw. die Kinder mit zum Rathaus.

Beantragung eines Reisepasses

Mitzubringende Unterlagen für den Reisepassantrag

  • Alle Original-Reisedokumente (Personalausweis und Reisepass), die sich in Ihrem Besitz befinden. Auch wenn sie abgelaufen sind;
  • Falls Sie kein Reisedokument besitzen, legen Sie bitte einen anderen gültigen Ausweis vor;
  • Ein Passfoto (nicht älter als 6 Monate). Lesen Sie die Anforderungen auf der Website der niederländischen Regierung.
  • Sie bezahlen mit EC-Karte.

Abholung des Reisepasses

Bitte beachten Sie: Sind Sie körperlich oder geistig eingeschränkt und können Sie Ihren Reisepass deshalb nicht persönlich beantragen? In diesem Fall kann ein Mitarbeiter der Gemeinde zu Ihnen kommen und Ihren Antrag bearbeiten. Die Gemeinde entscheidet, ob Sie persönlich vorbeikommen müssen oder nicht. Möchten Sie weitere Informationen? Rufen Sie bitte die Telefonnummer 14 0168 an.

Mitbringen, abholen, Reisepass

  • Bringen Sie Ihren alten Ausweis mit
  • Der Abholschein.

Kosten

  • Für Personen ab 18 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre) 88,65 €
  • Für Personen unter 18 Jahren (Gültigkeit 5 Jahre) 67,05 €
  • Eilzuschlag 60,30 €
  • (Haus-)Lieferung: 19,00 €

Beantragung eines Reisepasses für ein Kind unter 18 Jahren

Bitte bringen Sie bei der Antragstellung Folgendes mit

  • Das Kind selbst, auch wenn es sich um ein Baby handelt. Das Kind muss sowohl bei der Beantragung als auch bei der Abholung anwesend sein.
  • Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein und einen gültigen Ausweis mitbringen; die anderen Erziehungsberechtigten müssen nicht dabei sein, wenn sie zuvor online mit ihrem eigenen DigiD ihre Zustimmung erteilt haben. Achtung! Die Online-Zustimmung ist 4 Wochen lang gültig.
  • Alle Reisepässe und/oder Personalausweise des Kindes, auch wenn diese nicht mehr gültig sind.
  • Ein Passfoto, das nicht älter als 6 Monate ist und den Anforderungen der deutschen Bundesbehörden entspricht.
  • Bezahlung: Im Rathaus können Sie mit EC-Karte bezahlen. (Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.)

Sollte dies mit DigiD nicht möglich sein, können Sie auch das Einwilligungsformular herunterladen und ausfüllen. In diesem Fall müssen die Originalausweise der Erziehungsberechtigten am Schalter vorgelegt werden.

Bitte bringen Sie bei der Abholung Folgendes mit

  • Das Kind muss beim Abholen anwesend sein.
  • Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss bei der Abholung anwesend sein und einen gültigen Ausweis mitbringen.
  • Ab 12 Jahren darf das Kind den Reisepass auch selbst abholen.

Gut zu wissen

  • Ein Reisepass für Erwachsene ist 10 Jahre lang gültig;
  • Ein Reisepass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist 5 Jahre lang gültig.
  • Für Ihren Passantrag sind zwei Fingerabdrücke erforderlich. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
  • Wenn Sie viel reisen und viele Stempel in Ihrem Reisepass sammeln, wird dieser „voll“. Beantragen Sie dann rechtzeitig einen neuen. Um zu verhindern, dass Ihr Reisepass abläuft, gibt es einen „Geschäftsreisepass“. Dabei handelt es sich um einen normalen Reisepass mit mehr Seiten für Stempel.

Brauchen Sie schnell einen Reisepass?

Benötigen Sie Ihren Reisepass schnell? Reichen Sie Ihren Eilantrag bitte vor 14:00 Uhr ein. Der Reisepass liegt dann in der Regel am nächsten Werktag für Sie bereit.

Kinder müssen bei Auslandsreisen stets einen eigenen Reisepass oder Personalausweis bei sich haben. Reisen Sie mit Ihren Kindern ins Ausland? Haben Sie unterschiedliche Nachnamen? Dann kann es bei der Passkontrolle am Flughafen zu Problemen kommen. Sie benötigen einen Nachweis, dass Sie der Vater oder die Mutter sind oder das Sorgerecht haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Königlichen Marechaussee.

Melden Sie dies dann so schnell wie möglich online. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Verlorener oder gestohlener Reisepass/Personalausweis“.

  • Der Reisepass ist ab dem Zeitpunkt der Verlustmeldung ungültig. Sollten Sie ihn später wiederfinden, ist er nicht mehr verwendbar. Geben Sie ihn zur Vernichtung bei der Gemeinde ab.
  • Haben Sie Ihren Reisepass verloren und möchten Sie verreisen? Beantragen Sie einen Notfallreisepass am oder in der Nähe eines Flughafens oder einer anderen Grenzübergangsstelle. Informationen finden Sie auf der Website der Königlichen Marechaussee.

Das sollten Sie auf jeden Fall mitnehmen:

  • Alle Original-Reisedokumente (Personalausweis und Reisepass), die sich in Ihrem Besitz befinden. Auch wenn sie abgelaufen sind;
  • Falls Sie kein Reisedokument besitzen, legen Sie bitte einen anderen gültigen Ausweis vor;
  • Ein Passfoto (nicht älter als 6 Monate). Lesen Sie die Anforderungen aufder Website der niederländischen Regierung.

Darüber hinaus müssen Sie anhand von Belegen nachweisen, dass Sie Anspruch auf einen zweiten Reisepass haben. Dies kann anhand des aktuellen (zweiten) Reisepasses durch eine Auswertung des Reiseverhaltens (Stempel, Visa und Ähnliches) erfolgen. Ist dies nicht möglich, können andere Belege angefordert werden. Beispielsweise: Nachweis einer Reisebuchung in ein Land, das laut der Liste des Auswärtigen Amtes in Konflikt mit einem Land steht, für das im ersten Reisepass ein Visum vorhanden ist, oder eine Reisebuchung sowie eine Bescheinigung einer ausländischen Vertretung, aus der hervorgeht, dass ein Reisepass zur Visumserteilung bei ihr vorliegt.

Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses gelten einige Voraussetzungen:

  • Sie reisen regelmäßig in verschiedene Länder, und die Stempel in Ihrem Reisepass könnten bei der Einreise in ein anderes Land zu Problemen führen.
  • Sie reisen regelmäßig in Länder, für die eine Visumpflicht besteht, und haben Ihren Reisepass nicht rechtzeitig zur Hand. Zum Beispiel, wenn sich Ihr Reisepass bei der Botschaft des jeweiligen Landes befindet.
  • Ihr erster Reisepass ist noch mindestens 6 Monate gültig.
  • Sie weisen anhand von Belegen nach, dass Sie Anspruch auf einen zweiten Reisepass haben. Dies kann durch eine Analyse des Reiseverhaltens (Stempel, Visa) des aktuellen (zweiten) Reisepasses erfolgen. Oder durch die Einreichung weiterer Belege. Beispielsweise: eine Buchung einer Reise in ein Land, das mit einem Land in Konflikt steht, für das im ersten Reisepass ein Visum vorhanden ist (Liste des Auswärtigen Amtes). Oder eine Buchung einer Reise sowie eine Bescheinigung einer ausländischen Vertretung, aus der hervorgeht, dass sich ein Reisepass bei der Botschaft befindet.

Ihr Reisepass kann nach Terminvereinbarung zugestellt werden. Ihr Reisepass kann an jede beliebige Adresse in den Niederlanden zugestellt werden (mit Ausnahme der Watteninseln). Sie müssen Ihr Dokument also nicht mehr abholen.

Das Unternehmen Dynasure liefert Ihr Dokument aus. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „(Haus-)Lieferung“.

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Identitätsbetrugs geworden zu sein, sollten Sie unverzüglich einige Maßnahmen ergreifen.

Auf der Website der niederländischen Regierung finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen.