Antrag auf Geheimhaltung personenbezogener Daten
Wohnen Sie in der Gemeinde Moerdijk und möchten Sie nicht, dass die Gemeinde Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergibt? Dann können Sie die Geheimhaltung der Daten aus dem Abschnitt „Personenbezogene Daten“ des Basisregisters für Personen (BRP) beantragen.
Wenn Sie Ihren Antrag persönlich oder schriftlich einreichen, müssen Sie einen gültigen Ausweis (oder eine Kopie davon) beifügen oder vorlegen.
Klappt es online nicht? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Gut zu wissen
- Sie können die Geheimhaltung nur für sich selbst und für Ihre minderjährigen Kinder beantragen. Ist Ihr Kind volljährig, muss es die Geheimhaltung selbst beantragen.
- Die Gemeinde ist verpflichtet, Ihrem Antrag innerhalb von vier Wochen nachzukommen, und darf keine zusätzlichen Anforderungen stellen. So darf die Gemeinde einen solchen Antrag nicht nur für einen bestimmten Zeitraum gelten lassen, es dürfen keine Gebühren erhoben werden und die Gemeinde darf keine Begründung verlangen.
Bedingungen
Ihre personenbezogenen Daten sind im Basisregister für Personen (BRP) erfasst. Dabei handelt es sich um Angaben zu Ihrem Namen, Ihrer Anschrift, Ihrem Wohnort, Ihrem Familienstand und Ihrer Staatsangehörigkeit. Die Gemeinde geht mit diesen Daten äußerst sorgfältig um. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte unterliegt strengen Vorschriften.
- Die Gemeinde ist in bestimmten Fällen verpflichtet, Daten weiterzugeben, beispielsweise an das Finanzamt, die Sozialversicherungsanstalt und den Notar.
- Bei Einleitung eines Gerichtsverfahrens muss ein Rechtsanwalt einen Auszug aus dem Personenregister (BRP) vorlegen können. Wenn Sie um vertrauliche Behandlung gebeten haben, wird die Gemeinde Sie zunächst um Ihre Zustimmung bitten. Anschließend nimmt die Gemeinde eine Interessenabwägung vor.
- Sie können bei der Gemeinde Moerdijk nur dann die Geheimhaltung beantragen oder aufheben, wenn Sie in Moerdijk wohnen.
- Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde bleibt die Vertraulichkeit der Daten gewahrt. Sie müssen dann keinen neuen Antrag stellen.
- Die Anfrage ist unbefristet. Die Geheimhaltung gilt so lange, bis Sie sie widerrufen.
Sie können die Gemeinde bitten, Ihre Daten nicht an folgende Stellen weiterzugeben:
- SILA (Stiftung für interkonfessionelle Mitgliederverwaltung), die die Mitgliederverwaltung für Kirchengemeinden führt
- Privatpersonen und von der Gemeinde benannte nichtkommerzielle Einrichtungen