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Ausländerpass

Verfügen Sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, besitzen aber nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann können Sie in bestimmten Fällen einen Ausländerpass erhalten. Die Beantragung und Abholung müssen Sie persönlich vornehmen. Dies gilt auch für Kinder.

Bitte beachten Sie: Sobald Ihr Ausländerpass fertig ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin, um den Pass abzuholen. Zur Abholung bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Persönliche Abholung. Dies gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren;
  • Bringen Sie bitte Ihre gültige Original-Aufenthaltserlaubnis mit;
  • Bringen Sie bitte auch Ihren Abholschein mit.

Anwesenheitspflicht für Minderjährige bei der Beantragung und Abholung

  • Ein Minderjähriger (auch ein Säugling) bis zum Alter von 12 Jahren muss bei der Beantragung und bei der Abholung des Reisepasses persönlich anwesend sein.
  • Die Person oder Personen, die das elterliche Sorgerecht ausüben, begleiten das Kind bei der Beantragung und der Abholung. Sie bringen einen gültigen Ausweis mit.
  • Kinder ab 12 Jahren dürfen das Dokument selbst abholen.

Mitnehmen

  • Sie beantragen den Ausländerausweis persönlich;
  • Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung im Original;
  • Alle Original-Reisedokumente, die sich in Ihrem Besitz befinden. Auch wenn sie abgelaufen sind;
  • Ein Passfoto (nicht älter als 6 Monate). Lesen Sie die Anforderungen auf der Website der niederländischen Regierung;
  • Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Ihr Heimatland keinen Reisepass ausstellen kann oder will (Ablehnungsschreiben);
  • Wir bitten Sie, mit EC-Karte zu bezahlen.

Jünger als 18 Jahre

  • Du selbst. Du beantragst deinen Ausländerausweis persönlich am Schalter. Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten dürfen dich begleiten;
  • Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung im Original;
  • Alle Original-Reisedokumente, die sich in Ihrem Besitz befinden. Auch wenn sie abgelaufen sind;
  • Ein Passfoto (nicht älter als 6 Monate). Lesen Sie die Anforderungen auf der Website der niederländischen Regierung;
  • Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Ihr Heimatland keinen Reisepass ausstellen kann oder will (Ablehnungsbescheid);
  • Schriftliche Einwilligung bis zum 18. Lebensjahr durch beide Elternteile oder den Erziehungsberechtigten.
  • Originalausweis beider Elternteile oder der Person, die das Sorgerecht ausübt;
  • Geld. Wir bitten Sie, mit EC-Karte zu bezahlen.

Gut zu wissen

  • Sie leiten das Antragsverfahren bei der Gemeinde ein, in der Sie wohnen. Die Gemeinde leitet den Antrag an die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) weiter. Der IND prüft den Antrag. Anschließend wird der Antrag an das Auswärtige Amt weitergeleitet. Das gesamte Verfahren kann 2 bis 4 Monate dauern. Wird dem Antrag stattgegeben, beantragt die Gemeinde für Sie den Ausländerpass.
  • Die Gültigkeitsdauer des Ausländerpasses hängt von der Gültigkeitsdauer und der Art Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ab.
  • Bei Ihrem Antrag auf einen Ausländerpass nehmen wir zwei Fingerabdrücke ab.
  • Sollten Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sein, Ihren Ausländerpass persönlich zu beantragen, kann ein Mitarbeiter der Gemeinde zu Ihnen kommen, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Die Gemeinde entscheidet, ob Sie nicht persönlich erscheinen müssen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Schalterteams der Gemeinde Moerdijk.
  • Wenn Sie als Erwachsener zusammen mit einem Kind reisen, das einen anderen Nachnamen trägt, ist es ratsam, dass Sie nachweisen können, dass der/die Eltern des Kindes ihre Zustimmung zu dieser Reise erteilt haben. Dazu können Sie eine schriftliche Einwilligung der Eltern mitführen. Weitere Informationen zum Reisen mit Kindern und dazu, was Sie bei der schriftlichen Einwilligung vorlegen müssen, finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.

Kosten

  • Ausländerpass 67,05 €
  • Eilzuschlag 60,30 €
  • Wir bitten Sie, mit EC-Karte zu bezahlen.

Ausländerausweis verloren oder gestohlen

Ist Ihr Flüchtlingspass verloren gegangen oder wurde er gestohlen? Teilen Sie uns dies bitte so schnell wie möglich mit!

Wie Sie dies melden können, erfahren Sie auf der Seite „Verloren oder gestohlen“.

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Identitätsbetrugs geworden zu sein, sollten Sie unverzüglich einige Maßnahmen ergreifen.

Auf der Website der niederländischen Regierung finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen.