Asbest entfernen
Für die Entfernung und Entsorgung von Asbest gelten strenge Vorschriften. Asbest kann in Wellblechplatten, Bodenbelägen, Deckenplatten, Abflussrohren, Dächern und Schornsteinen enthalten sein und ist ein gesundheitsschädlicher Stoff. Wenn er bricht oder abbröckelt, können krebserregende Stoffe freigesetzt werden.
Auf der Website „Informatiepunt Leefomgeving“ (IPLO) können Sie nachsehen, an welchen Stellen im Haus regelmäßig Asbest vorkommt, und weitere Informationen zur Asbestsanierung finden.
Haben Sie Fragen zum Thema Asbest? Dann wenden Sie sich bitte über die Asbest-Hotline an die Experten der Umweltbehörde.
Was dürfen Sie nicht selbst entfernen?
- Asbesthaltige Anwendungen in oder an einem Bauwerk, die für die Ausübung eines Berufs oder einer gewerblichen Tätigkeit bestimmt sind;
- Asbest mit einer Fläche von mehr als 35 m². Dieser muss von einem zertifizierten Unternehmen entfernt werden;
- Asbesthaltige Bauteile an einem Wohnhaus, die eine Gefahr darstellen können, wie beispielsweise ein Schornsteinrohr.
Alle anderen asbesthaltigen Anwendungen müssen von einem zugelassenen Unternehmen entfernt werden. Auf der Website von Ascert finden Sie Unternehmen, die diese Arbeiten ausführen dürfen.
Asbest selbst entfernen
Der größte Teil aller asbesthaltigen Anwendungen muss von einem zugelassenen Asbestsanierungsunternehmen entfernt werden. Als Privatperson dürfen Sie Asbest selbst entfernen, wenn es sich um Folgendes handelt:
- Lose Asbestwellplatten an einem Wohnhaus oder Privatgebäude (keine gewerbliche Nutzung). Die Platten müssen verschraubt sein, also nicht genagelt oder geklebt. Alle Platten müssen entfernt werden. Sie dürfen die Platten weder zersägen noch anbohren. Die Fläche der losen und/oder verschraubten Wellplatten beträgt maximal 35 Quadratmeter.
- Die Platten sind weder beschädigt noch verwittert;
- Die Fläche der Platten beträgt maximal 35 Quadratmeter;
- Lose Bodenfliesen und nicht verklebte Bodenbeläge;
- Lose Gegenstände.
Diese Schritte müssen mindestens 5 Tage vor der Asbestentsorgung durchgeführt werden:
- Reichen Sie über das „Omgevingsloket“ einen Antrag auf Abbruch bei der Gemeinde ein
- Geben Sie in der Meldung die persönlichen Daten (Name, Adresse und Wohnort) des Eigentümers an.
- Geben Sie in der Abbruchmeldung an, wann das Asbest entfernt wird
- Sofern Sie zustimmen, erhalten Sie eine Benachrichtigung, dass Ihre Meldung angenommen wurde. Das ist das Einwilligungsschreiben.
- Fügen Sie Fotos der Anwendung und des Ortes hinzu, an dem sich das Asbest befindet
- Beginnen Sie erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Gemeinde mit der Asbestentsorgung
- Mit dem Genehmigungsschreiben können Sie kostenlos Verpackungsmaterial bei der Wertstoffsammelstelle, Fuutweg 4, Klundert, abholen.
- Das Verpackungsmaterial muss aus luftundurchlässigem Material bestehen und eine solche Festigkeit und Dicke aufweisen, dass es nicht reißt.
- Der entfernte Asbest muss sofort verpackt werden
- Wissen Sie zum Zeitpunkt der Einreichung der Abbruchmeldung noch nicht genau, wann die Asbestentsorgung stattfinden wird? Dann teilen Sie der Gemeinde diesen Termin bitte mindestens zwei Werktage vor Beginn der eigentlichen Asbestentsorgung mit. Dies kann über die E-Mail-Adresse info@moerdijk.nl oder unter der Telefonnummer 14 0168 erfolgen.
Sehen Sie sich die Infografik an, um einen praktischen Überblick über die einzelnen Schritte sowie Tipps zur Entfernung und Entsorgung der asbesthaltigen Materialien zu erhalten.
Asbest abgeben
Bei der Abgabe des asbesthaltigen Materials in der Wertstoffsammelstelle legen Sie bitte die genehmigte Meldung vor. An der Meldung ist ein Abgabebeleg befestigt. Wenn alles in Ordnung ist, wird der Abgabebeleg in Ihrem Beisein abgestempelt. Sie erhalten davon eine Kopie. Die andere Kopie behalten wir zur Bearbeitung der entsprechenden Unterlagen.