Adressrecherche
Sind an Ihrer Adresse Personen gemeldet, die dort nicht (mehr) wohnen, oder erhalten Sie Post von ehemaligen Bewohnern? Hat jemand eine Postanschrift unter Ihrer Adresse und können Sie diese Person nicht mehr erreichen? Dann können Sie bei der Gemeinde beantragen, dass eine Adressermittlung eingeleitet wird. Die Gemeinde ermittelt dann, wo diese Person tatsächlich wohnt.
Die Gemeinde kann auch selbst eine Adressüberprüfung einleiten, wenn Zweifel an den Adressdaten von Personen bestehen, die im Personenstammregister (BRP) von Moerdijk erfasst sind.
Sie können eine Adressüberprüfung mit DigiD beantragen, wenn Sie an der betreffenden Adresse wohnen:
Wohnen Sie nicht unter der angegebenen Adresse? Dann beantragen Sie die Adressüberprüfung über die untenstehende Schaltfläche. Halten Sie auch hierfür Ihr DigiD bereit.
Was mache ich mit der eingegangenen Post?
Es ist ratsam, Postsendungen an den Absender zurückzusenden. So weiß der Absender auch, dass die Adressdaten nicht mehr korrekt sind. Senden Sie auch Postsendungen der Gemeinde Moerdijk zurück. Das Zurücksenden von Postsendungen hilft bei der Adressermittlung.
Bedingungen
Sie können eine Adressrecherche beantragen:
- Wenn Sie der Eigentümer der Immobilie sind
- Wenn Sie der Hauptmieter der Wohnung sind
- Wenn Sie der Mitbewohner sind