Förderprogramm
Im Rahmen des Förderprogramms können Sie einen Kredit für Maßnahmen an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Unterkunft in den Bereichen Nachhaltigkeit, Sicherheit und/oder altersgerechte Gestaltung aufnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Förderdarlehen ist kein Zuschuss, sondern ein Darlehen. Sie müssen das Darlehen daher vollständig zurückzahlen.
Die vollständige Liste der Maßnahmen, mit denen Sie Anspruch auf ein Förderdarlehen haben können, finden Sie in der Maßnahmenliste der Förderregelung.
Hier sind einige Beispiele dafür:
- Nachhaltigkeit:
- Sonnenkollektoren
- Isolationsmaßnahmen
- HR++-Glas
- Wärmepumpe
- Lebenszyklus-Tauglichkeit
- Schlafzimmer und Badezimmer im Erdgeschoss
- Induktionskochfeld
- Breitere Türen
- Hürden beseitigen
- Hausautomationsanwendungen (Automatisierung von Abläufen im und um das Haus)
- Treppenlift
- Sicherheit
- Zertifizierte Beschläge und Schließsysteme
- Beleuchtung an den Außentüren
- Rauch- und Kohlenmonoxidmelder
- Alarmanlage
Bedingungen
Sie erfüllen die Voraussetzungen, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie sind Eigentümer und Bewohner der Immobilie, für die Sie den Kredit beantragen, oder Sie sind Eigentümer und Nutzer der Immobilie, für die Sie den Kredit beantragen.
- Ihre Wohnung oder Unterkunft befindet sich in der Gemeinde Moerdijk.
- Die Maßnahmen fallen unter die Bedingungen der Regelung.
- Sie erfüllen alle übrigen (finanziellen) Voraussetzungen.
Kreditbedingungen
- Der Kredit für eine Immobilie beträgt mindestens 2.500 € und höchstens 35.000 € (inklusive Mehrwertsteuer).
- Die Laufzeit eines Wohnungsbaudarlehens beträgt bis zu einem Betrag von 12.500 € 10 Jahre und ab 12.500 € bis 35.000 € 15 Jahre.
- Der Kredit für eine Unterkunft beträgt mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € (inklusive Mehrwertsteuer).
- Die Laufzeit eines Darlehens für eine Immobilie beträgt bis zu einem Betrag von 15.000 € 10 Jahre und ab 15.000 € bis 50.000 € 15 Jahre.
- Die Gemeinde legt den Zinssatz bei der Gewährung des Darlehens auf 1,7 % fest.
- Der Zinssatz ist für die Laufzeit des Darlehens festgeschrieben.
- Das Darlehen wird als Baukredit gewährt.
- Sie können das Darlehen jederzeit ohne Strafzahlung mit einem Mindestbetrag von 250 € zurückzahlen.
- Das Darlehen wird durch einen privatschriftlichen Vertrag oder eine Hypothekenurkunde gewährt.
- Der Stadtrat lehnt einen Antrag ab, wenn die dafür vorgesehenen Mittel nicht ausreichen.
Merkmale des Förderdarlehens
| Merkmal | Konsumkredit | Hypothekendarlehen | Geschäftskredit |
|---|---|---|---|
| Altersgrenze | Der Antragsteller ist jünger als 76 Jahre. Bei zwei Antragstellern wird im Finanzierungsantrag nur das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt, der jünger als 76 Jahre ist. | Der Antragsteller ist jünger als 76 Jahre. Bei zwei Antragstellern wird im Finanzierungsantrag nur das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt, der jünger als 76 Jahre ist. | Nicht zutreffend |
| Einkommensgrenze | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend |
| Untergrenze | € 2.500,- | € 2.500,- | € 2.500,- |
| Obergrenze | € 35.000,- | € 35.000,- | € 50.000,- |
| Laufzeit | Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei Darlehen bis zu 12.500 € und 15 Jahre bei Darlehen von 12.500 € bis 35.000 € | Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei Darlehen bis zu 12.500 € und 15 Jahre bei Darlehen von 12.500 € bis 35.000 € | Die Laufzeit beträgt 10 Jahre für Darlehen bis zu 15.000 € und 15 Jahre für Darlehen von 15.000 € bis 50.000 € |
| Zinssatz | 1,7% | 1,7% | 1,7% |
| Abschlusskosten | Nicht zutreffend | 850 € (Für die aktuellen Abschlusskosten wenden Sie sich bitte an SVn) | 1.500 € (Für die aktuellen Abschlusskosten wenden Sie sich bitte an SVn) |
| Notarkosten | Nicht zutreffend | Je nachdem, welchen Notar Sie wählen | Je nachdem, welchen Notar Sie wählen |
Anträge bei der Gemeinde
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Erkundigen Sie sich zunächst, ob für die Maßnahmen eine Genehmigung erforderlich ist. Beispielsweise sind Solarmodule in der Festungsstadt Willemstad nicht genehmigungsfrei.
Bitte fügen Sie dem Antrag die folgenden Anlagen bei:
- Ein Katasterauszug oder eine Kopie des Kaufvertrags.
- Beschreibung der Fördermaßnahmen (z. B. Solarmodule).
- Die tatsächlichen Kosten der Fördermaßnahmen und ein transparenter Kostenvoranschlag auf der Grundlage von Angeboten (aufgeschlüsselt nach Mengen, Materialien und Arbeitsstunden).
- Eine Zeichnung bzw. ein Skizzenplan des Hauses mit ausreichenden Maßangaben zum bestehenden und zum neuen Zustand (Grundrisse, Fassadenansichten und Schnitte).
- Eine Kopie der gegebenenfalls vorliegenden Umweltgenehmigung.
- Eine allgemeine Planung der Durchführung der Arbeiten.
- Alle weiteren Angaben, die für die Prüfung des Antrags erforderlich sind.
Nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, können Sie den Status online über „Mijn Moerdijk“ verfolgen.
Die Gemeinde prüft, ob Ihr Antrag alle von ihr festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie von der Gemeinde ein Bewilligungsschreiben. Darin sind die Art des Darlehens, der Kapitalbetrag, der Zinssatz, die Laufzeit, gegebenenfalls die erforderliche Bürgschaft sowie weitere Bedingungen aufgeführt.
Wenn Sie die kommunalen Voraussetzungen für ein Förderdarlehen erfüllen, führt SVn eine finanzielle Prüfung durch. SVn entscheidet letztendlich, ob und – falls ja – in welcher Höhe Sie aufgrund Ihres Einkommens und Ihrer finanziellen Situation für ein Darlehen in Frage kommen. Bitte beachten Sie: Es kann also vorkommen, dass SVn aufgrund Ihrer finanziellen Situation beschließt, dass Sie kein Darlehen aufnehmen können oder nur einen geringeren Betrag als gewünscht erhalten.
- Der Bewilligungsbescheid der Gemeinde ist 8 Wochen lang gültig. Beantragen Sie das Darlehen daher innerhalb von 8 Wochen bei SVn.
- Um Ihr Förderdarlehen bei SVn zu beantragen, besuchen Sie bitte die Website von SVn.
- Bitte füllen Sie das digitale Antragsformular auf der Website von SVn vollständig aus und fügen Sie alle Anlagen bei.
- Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, haben Sie noch drei Monate Zeit, ihn zu vervollständigen. Sollte Ihr Antrag nicht innerhalb von drei Monaten vollständig sein und kein Darlehen vorliegen, verfällt das Bewilligungsschreiben der Gemeinde, und SVn schließt Ihren Antrag ab.
SVn-Prüfung
SVn prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Darlehen erfüllen, unter anderem auf der Grundlage Ihrer finanziellen Situation. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sendet Ihnen SVn ein Angebot für das Förderdarlehen zu. Darin sind die Art des Darlehens, die Darlehenssumme, die monatliche Rate, der Zinssatz, die Laufzeit und die Bedingungen aufgeführt. Außerdem erhalten Sie eine Erläuterung und die Allgemeinen Bestimmungen.
Beantragen Sie einen Privatkredit? Dann erhalten Sie bei positiver Prüfung umgehend ein Angebot. Bei einem Hypothekendarlehen erhalten Sie ein Angebot, sobald der Antrag vollständig eingereicht, geprüft und genehmigt wurde.
Abwicklung des Darlehens
Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, senden Sie es bitte unterschrieben an SVn zurück. Bei einem Privatkredit tritt dieser sofort in Kraft. Bei einem Hypothekendarlehen tritt dieser in Kraft, nachdem die Urkunde beim Notar unterzeichnet wurde. Hierfür müssen Sie selbst einen Termin bei dem Notar Ihrer Wahl vereinbaren.
SVn zahlt den Darlehensbetrag auf ein Baukonto ein. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie monatlich den vereinbarten Betrag für Zinsen und Tilgung. Dies erfolgt per Lastschrift. Bei einem Hypothekendarlehen werden die Abschlusskosten aus dem Baukonto bestritten. Sie erhalten von SVn Erstattungsformulare für die Rechnungen der Unternehmen, die für Sie tätig werden. Diese reichen Sie bei SVn ein. SVn bezahlt die Unternehmen direkt und niemals mehr, als in Ihrem Baukonto verfügbar ist.
Benötigen Sie fachkundige Beratung bei der Festlegung von Verbesserungsmaßnahmen? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit einem der unten aufgeführten Partner. Diese bieten Ihnen eine kostenlose, unverbindliche und unabhängige Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Energiegeladenes Moerdijk
Für Beratung zum Thema Nachhaltigkeit.
E-Mail: besparen@energiekmoerdijk.nl
Website „Energiek Moerdijk“
Komfortables Wohnen
Für Beratung zu Maßnahmen im Rahmen der altersgerechten Gestaltung.
Telefonnummer: (06) 83 966 100
E-Mail: servicepunt@wonenmetgemak.nl
Website „Wonen met Gemak“
Einbruchsicher
Für Beratung zu Sicherheitsmaßnahmen:
Telefonnummer: 0800-0084
E-Mail: info@inbraakproof.nl
Website „Einbruchssicher“
Förderfonds für den sozialen Wohnungsbau
Bei Fragen zum Förderdarlehen:
Telefonnummer: (088) 253 94 00
E-Mail: info@svn.nl
Website der SVN
Unabhängiger Finanzberater
Für eine Beratung zu Ihrer finanziellen Situation und den Auswirkungen des Förderdarlehens auf diese sollten Sie sich an einen unabhängigen Finanzberater wenden.
Für Informationen zur Förderregelung können Sie sich unter der Telefonnummer 14 0168 an die Genehmigungsstelle der Gemeinde Moerdijk wenden.