Anmeldung aus dem Ausland (Registrierung)
Sie ziehen aus dem Ausland in die Niederlande und bleiben mindestens 4 Monate. Teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft mit. Wenn Ihr Partner und/oder Ihre Kinder ebenfalls angemeldet werden müssen, müssen diese Sie begleiten. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- gültiger Originalausweis
- ein Reisedokument oder ein anderes Dokument, aus dem Ihre Staatsangehörigkeit hervorgeht
- Wenn Sie im Ausland geboren sind: eine Geburtsurkunde. Möglicherweise müssen Sie die Geburtsurkunde beglaubigen und übersetzen lassen.
- gegebenenfalls eine Heiratsurkunde oder eine Scheidungsurkunde oder einen Nachweis darüber, dass die Ehe durch den Tod eines Ehepartners aufgelöst wurde. Möglicherweise müssen Sie die Urkunde oder den Nachweis beglaubigen und übersetzen lassen.
- Bei Bürgern aus Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Maarten und Sint Eustatius eine Abmeldebescheinigung der örtlichen Behörde
- Wenn Sie bei jemandem einziehen:
- Einverständniserklärung des Hauptmieters
- Kopie des gültigen Ausweises des Hauptmieters
Kein EU-Bürger?
Sind Sie kein EU-Bürger? Dann müssen Sie sich zunächst bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) melden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Weitere Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung – Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND).
Aufenthalt in den Niederlanden von weniger als 4 Monaten?
Sind Sie regelmäßig in den Niederlanden, jedoch weniger als 4 Monate pro Jahr, oder arbeiten Sie als Ausländer in den Niederlanden? Dann können Sie sich als Nichtansässiger im Personenregister eintragen lassen.
Dies ist nicht in allen Gemeinden möglich. In einigen Gemeinden gibt es hierfür spezielle Anmeldestellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.