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Hochspannungsstation: Reagieren Sie, bevor es zu spät ist

Die Frist für Stellungnahmen zu den Plänen für die neue Hochspannungsstation „Port of Moerdijk“ wurde verlängert. Grund dafür ist die Verschiebung des Informationsabends. Der ursprüngliche Stichtag war der 18. Juni, der neue Termin steht noch nicht fest. Möchten Sie eine Stellungnahme einreichen, haben aber noch Fragen zum Projekt? Reichen Sie dann so schnell wie möglich eine „vorläufige Stellungnahme“ ein, damit Ihre Stellungnahme rechtzeitig vor dem 18. Juni eingeht. In dieser Mitteilung erfahren Sie, wie das funktioniert.

Zur Veranschaulichung ein Bild des derzeitigen 380-150-kV-Hochspannungswerks in Diemen. Dieses Hochspannungswerk verfügt über eine geringere Kapazität, und es fehlt zudem eine 20-kV-Mittelspannungsstation. Daher hat dieses Werk eine kleinere Fläche von etwa 16 ha.

Am 8. Mai 2026 hat das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) den Entwurf der bevorzugten Alternative und die dazugehörigen Unterlagen veröffentlicht. Für das Umspannwerk, das aus zwei Hochspannungsstationen (380 und 150 kV) und einer Mittelspannungsstation (20 kV) besteht, kommen noch zwei Standorte in Frage. Dabei handelt es sich um die Standorte Gorsdijk und Krukweg (Nord und Süd).

Die Frist für Stellungnahmen wird verlängert

Die ursprüngliche Frist für Stellungnahmen lief bis einschließlich 18. Juni 2026. Da der für den 10. Juni geplante Informationsabend verschoben wurde, hat das Ministerium beschlossen, den Beteiligten zusätzliche Zeit für die Einreichung einer Stellungnahme einzuräumen. Da die neue Frist noch nicht bekannt ist, empfiehlt die Gemeinde, eine Stellungnahme (reichlich) vor dem 18. Juni einzureichen. Dann sind Sie auf jeden Fall rechtzeitig dran. Sie können diese Stellungnahme nach der Informationsveranstaltung noch ergänzen.

Stellungnahme einreichen

Auf der Website der staatlichen Behörde für unternehmerisches Handeln in den Niederlanden erfahren Sie, wie Sie eine Stellungnahme einreichen können. Die kritische Reaktion der Gemeinde auf die Pläne finden Sie in der Meldung.

Haben Sie noch Fragen? Reichen Sie Ihre Stellungnahme bitte bis zum 18. Juni ein.

Vielleicht wollten Sie zunächst an der neuen Informationsveranstaltung teilnehmen, bevor Sie Stellung nehmen. Reichen Sie in diesem Fall dennoch vorab eine vorläufige Stellungnahme ein. Mit einer solchen vorläufigen Stellungnahme teilen Sie mit, dass Sie Stellung nehmen möchten, müssen aber noch nicht (gleich) alle Ihre Argumente darlegen. Sie können Ihre Stellungnahme später ergänzen. Auf dieser Website finden Sie ein Beispiel für eine solche vorläufige Stellungnahme.

Warum eine Pro-forma-Stellungnahme?

Indem Sie bereits jetzt pro forma eine Stellungnahme einreichen, vermeiden Sie Diskussionen über die Frist. So können Sie sicher sein, dass Sie rechtzeitig reagiert haben, und können Ihre Argumente später ergänzen.

Eine Stellungnahme ist kein offizieller Einspruch. Es handelt sich um eine Stellungnahme, die bei der endgültigen Entscheidung berücksichtigt wird.


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