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Arbeit suchen

Betreuung durch das „Werkplein“

Sind Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz, finden aber keine Stelle? Das „Werkplein Hart van West-Brabant“ verfügt über ein Team namens „Werkpunt & Inburgering“, das Ihnen dabei helfen kann. Lesen Sie im Folgenden nach, welche Situation auf Sie zutrifft und wie „Werkpunt & Inburgering“ Ihnen helfen kann.

Beziehen Sie eine Leistung von Werkplein?

Dann hilft dir das Team „Werkpunt und Inburgering“ dabei, eine (ehrenamtliche) Tätigkeit zu finden.

Sie tun dies für verschiedene Bevölkerungsgruppen. Deshalb gibt es innerhalb dieses Teams verschiedene Bereiche. Der Bereich „Banenafspraak“ richtet sich beispielsweise an Einwohner mit einer Indikation für das Programm „Banenafspraak“. Und das Team „Inburgering“ unterstützt Personen mit Aufenthaltsstatus bei der Arbeitssuche. Für diejenigen, die noch nicht sofort eine bezahlte Stelle antreten können, gibt es ein Team für ehrenamtliche Tätigkeiten. Und natürlich sind sie auch für alle anderen Einwohner da, die Sozialleistungen beziehen.

Erhalten Sie keine Leistungen vom „Werkplein“, haben aber eine Indikation für eine „Banenafspraak“?

Sie erhalten dann die gleiche Unterstützung wie alle anderen, die eine Sozialleistung beziehen.

Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie keine Sozialleistungen beantragen oder beziehen

Jeder, der auf Arbeitssuche ist, kann beim Werkplein den Kurs „Auf dem Weg in den Beruf“ besuchen. Rufen Sie das Werkplein an, um weitere Informationen zu erhalten, oder besuchen Siedie Website von Werkplein Hart van West-Brabant. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite.

Schauen Sie auch einmal auf der Website des Werkcentrum West-Brabant vorbei, um Informationen und Stellenangebote zu finden.

Betreuung durch das UWV

Sind Sie arbeitslos oder werden Sie bald arbeitslos? Dann können Sie über das UWV Unterstützung erhalten oder Arbeitslosengeld beantragen. Das UWV bietet verschiedene Angebote für die Arbeitssuche, Bildung und Existenzgründer. Weitere Informationen finden Sie aufder Website des UWV.

Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle? Das UWV kann Sie mit dem regionalen Mobilitätsteam in Kontakt bringen. Schauen Sie sich auch einmal den Einstiegskurs „Auf dem Weg zur Arbeit“ an. Diesen können Sie über das Werkplein Hart van West-Brabant absolvieren, wenn Sie mehr als 20 Stunden arbeiten möchten. Auch wenn Sie keine Sozialhilfe beziehen.

Haben Sie eine Arbeitsbeeinträchtigung? Und suchen Sie Arbeit? Schauen Sie doch einmal aufder Website des UWV vorbei – dort können Sie prüfen, ob Sie für eine Stelle im Rahmen der „Beschäftigungsvereinbarung“ in Frage kommen – oder aufder Website des UWVzum Thema „geschützte Beschäftigung“.

Leumundsbescheinigung (VOG)

Ein Führungszeugnis (VOG) ist ein Nachweis über die Unbescholtenheit. Arbeitgeber oder Behörden können dies verlangen. Zum Beispiel, wenn Sie in der Kinderbetreuung oder im Bildungswesen arbeiten möchten.

VOG online beantragen

Haben Sie bereits einen von einem Arbeitgeber oder einer Behörde ausgefüllten und unterzeichneten VOG-Antrag? Dann können Sie Ihren Antrag digital abschließen. Halten Sie bitte Ihr DigiD, Ihre Bankkarte und einen Scan des vollständig von Ihnen und einem Arbeitgeber oder einer Behörde ausgefüllten Antragsformulars bereit.

Weitere Informationen zur digitalen Beantragung eines VOG sowie zu den Anforderungen, die Sie und Ihr (zukünftiger) Arbeitgeber erfüllen müssen, finden Sie auf der Website von Dienst Justis.

Beantragung eines Führungszeugnisses im Rathaus

Wenn Sie den Antrag lieber im Rathaus erledigen möchten, können Sie einen Termin vereinbaren.

Bitte bringe Folgendes mit:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (Sie erhalten das Formular „VOG“ von Ihrem Arbeitgeber). Falls Sie kein Formular von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie es von der Website von Dienst Justis herunterladen;
  • Ihr gültiger Original-Ausweis;
  • Bei Bevollmächtigung: Falls Sie den Antrag nicht persönlich einreichen können, können Sie eine andere Person bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte muss dann die schriftliche Vollmacht, eine Kopie Ihres gültigen Ausweises sowie seinen eigenen Originalausweis mitbringen.

Zwei bis vier Wochen nach Antragstellung erhalten Sie das Führungszeugnis oder die Ablehnung per Post nach Hause.

Bedingungen

Sie beantragen ein VOG bei der Gemeinde. Das VOG wird von Dienst Justis ausgestellt. Dienst Justis prüft den Antrag. Zwei bis vier Wochen nach Antragstellung erhalten Sie das VOG oder die Ablehnung per Post nach Hause geschickt.

Ein VOG ist eine Momentaufnahme und hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Je nach dem Zweck, für den der VOG beantragt wird, wird in der Praxis eine Gültigkeitsdauer von 3, 6, 9 oder 12 Monaten zugrunde gelegt.

Kostenloses Führungszeugnis für Freiwillige

Eine größere Gruppe von Freiwilligen hat Anspruch auf ein kostenloses VOG. Neben Freiwilligen, die mit Kindern arbeiten, können auch Freiwillige, die mit Menschen mit einer geistigen Behinderung arbeiten, ein kostenloses VOG erhalten. In diesem Fall ist es möglich, den Antrag ohne Zahlung abzuschließen. Sie müssen den Antrag jedoch digital bei Dienst Justis stellen. Wenn Sie das VOG bei der Gemeinde beantragen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Kostenerstattung.

Nicht bei einer Gemeinde in den Niederlanden gemeldet

Sind Sie nicht im Basisregister für Personen (BRP) eingetragen? Zum Beispiel, weil Sie im Ausland wohnen oder vorübergehend in den Niederlanden arbeiten? Dann müssen Sie Ihren Antrag auf ein Führungszeugnis direkt bei Justis einreichen.

Kosten

  • Die Beantragung eines VOG über die Gemeinde kostet 41,35 €.
  • Die Gebühr für die digitale Beantragung eines VOG beim Ministerium beträgt 46,95 €.