Dämmen mit Fördermitteln
Ist Ihr Haus schlecht gedämmt und möchten Sie es dämmen (lassen)? Oder haben Sie Ihr Haus nach dem 1. Januar 2024 gedämmt? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Dämmzuschuss. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und wie Sie den Zuschuss beantragen können.
Möchten Sie einen Dämmzuschuss von der Gemeinde Moerdijk erhalten? Dann müssen Sie und Ihr Haus eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.
Bedingungen
- Sie sind Eigentümer des Hauses und wohnen selbst darin.
- Das Haus wurde vor 1993 erbaut.
- Die Immobilie gehört keiner Eigentümergemeinschaft an (wie es bei einer Eigentumswohnung der Fall ist).
- Die Immobilie hatte zum Stichtag 1. Januar 2024 einen WOZ-Wert von weniger als 477.000 €. Kennen Sie den WOZ-Wert Ihrer Immobilie nicht? Dann schauen Sie auf der Website „WOZ-waardeloket“ nach.
- Die Immobilie hat die Energieeffizienzklasse D, E, F oder G oder mindestens zwei schlecht gedämmte Bauteile. Im Folgenden erfahren Sie, was „schlecht gedämmt“ bedeutet.
Wann ist Ihr Haus schlecht gedämmt?
Häuser mit den Energieeffizienzklassen D, E, F oder G sind schlecht gedämmt. Trifft dies auf Ihr Haus zu? Dann können Sie einen Zuschuss beantragen. Die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses können Sie auf der Website von Milieu Centraal nachschlagen.
Verfügt Ihr Haus über keinen (gültigen) Energieausweis? Wenn mindestens zwei Bauteile Ihres Hauses schlecht gedämmt sind, können Sie auch ohne Energieausweis einen Zuschuss beantragen. Ein Bauteil ist beispielsweise das Dach, die Fassade oder der Fußboden. Ein Dämmungsunternehmen kann dies für Sie beurteilen. Über die Website von „Duurzaam Wonen-Bon“ (siehe Schritt 2) können Sie auch einen Termin mit einem unabhängigen Energiecoach von „Energiek Moerdijk“ (Isolatie Scan) vereinbaren. Dieser Energiecoach kann Ihnen helfen und gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob mindestens zwei Bauteile des Hauses nicht oder nur schlecht gedämmt sind.
Im Folgenden erfahren Sie für jedes Bauteil, was „schlecht gedämmt“ bedeutet:
- Bauteil Dach und Dachboden- oder Speicherboden: wenn das Dach keine, eine schlechte oder eine mäßige Dämmung aufweist (weniger als 9 cm) und wenn keine Dämmung des Dachbodens oder Speicherbodens vorhanden ist.
- Bauteil Fassade, einschließlich der Hohlwand: sofern keine Hohlwanddämmung, keine Vorwand oder keine Außendämmung vorhanden ist.
- Bauteil Boden und Untergrund: wenn keine oder nur eine unzureichende Boden- und Untergrunddämmung vorhanden ist (weniger als 5 cm).
- Bauteile wie Fenster, Paneele in Fensterrahmen und Türen: bei Einfachverglasung, alter Doppelverglasung oder HR-Glas.
Wie hoch ist der Zuschuss, den Sie erhalten?
Sie können pro Dämmmaßnahme einen Zuschuss von bis zu 1.000 € erhalten;
- Bei einem WOZ-Wert zwischen 400.000 € und 477.000 € (Stichtag: 1.1.2024) können Sie für eine Maßnahme einen Zuschuss erhalten.
- Bei einem WOZ-Wert bis einschließlich 400.000 € (Stichtag: 1.1.2024) können Sie für zwei Maßnahmen einen Zuschuss erhalten.
Wenn die Maßnahmen von einem Unternehmen durchgeführt werden, beträgt die Förderung maximal 70 % der Kosten. Sie können dann nämlich zusätzlich die landesweite ISDE-Förderung beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der ISDE-Website.
Wenn Sie sich für biobasierte Dämmstoffe entscheiden, wird der Zuschuss einmalig um 250,– € erhöht. Dabei handelt es sich um umweltfreundliche Materialien wie Hanf, Flachs, Zellulose, Schafwolle, Kork oder Stroh.
Dieser Bonus gilt nur für Maßnahmen, die ab November 2025 durchgeführt werden und gemäß der ISDE-Meldecodeliste nachweislich biobasiert sind.
Kurz gesagt
- Bis zu 1.000 € pro Dämmmaßnahme
- WOZ zwischen 400.000 € und 477.000 € bei einer Maßnahme
- WOZ-Wert von 400.000 € oder weniger bei 2 Maßnahmen
- Durchführung durch ein Unternehmen, maximal 70 % der Kosten
- Bei Verwendung von biobasiertem Dämmmaterial wird einmalig ein Aufpreis von 250 € berechnet.
Haben Sie im Jahr 2023 einen Energiezuschlag erhalten oder erhalten Sie Schuldnerberatung von der Gemeinde? Dann können Sie einen Zuschuss von maximal 4.000 € erhalten, wobei pro Maßnahme höchstens 2.000 € gewährt werden. Möchten Sie diesen erhöhten Betrag beantragen? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Antragsformular aus.
Darüber hinaus stehen attraktive Darlehen für Nachhaltigkeitsmaßnahmen zur Verfügung, darunter auch Dämmmaßnahmen. So können Eigenheimbesitzer mit einem gemeinsamen Einkommen von weniger als 60.000 € beim Nationaal Warmtefonds ein zinsloses Darlehen aufnehmen. Darüber hinaus bieten wir als Gemeinde unser eigenes Förderdarlehen mit einem Zinssatz von 1,7 % an.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung einer Förderung
Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihr Haus und die von Ihnen geplanten Dämmmaßnahmen die Voraussetzungen für einen Zuschuss erfüllen. Oben erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Ihr Haus gelten. Für folgende Maßnahmen können Sie einen Zuschuss erhalten:
- Dachdämmung, Dachboden- oder Speicher-Dämmung (mindestens 20 m²)
- Bodenisolierung (mindestens 20 m²)
- Fassadendämmung oder Hohlwanddämmung (mindestens 10 m²). Eine Dämmung mit UF-Schaum ist ab dem 1. April 2026 nicht mehr förderfähig. Weitere Informationen hierzu finden Sie aufder Website der RvO.
- Glasdämmung (mindestens 3 m² HR++-Glas oder Dreifachverglasung, gegebenenfalls in Kombination mit einem isolierten Fensterrahmen oder einer isolierten Tür)
- Energieeffiziente Lüftungsanlage: Eine Förderung hierfür gilt nur in Verbindung mit einer Dämmmaßnahme und nur, wenn Sie zum ersten Mal eine energieeffiziente Lüftungsanlage in Ihrem Haus installieren (also nicht als Ersatz für eine bereits vorhandene (energieeffiziente) Lüftungsanlage).
Die oben genannten Bedingungen sind die wichtigsten, aber es gibt noch weitere Vorschriften. So dürfen Sie beispielsweise mit dem Zuschuss kein Geld verdienen (das heißt, Sie dürfen nicht mehr Zuschuss erhalten, als Ihre Kosten betragen). Außerdem erhalten Sie keine Förderung, wenn Sie Ihre Wohnfläche durch einen Anbau, ein neues Stockwerk, eine neue Dachgaube oder die Einbeziehung einer Garage in Ihr Wohnhaus vergrößern. Wenn Sie eine Förderung beantragen, prüft die Gemeinde Ihren Antrag gemäß der offiziellen Förderregelung, wie sie auf der Website für amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht ist.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann beantragen Sie den Zuschuss über die Schaltfläche unten. Sie werden auf die Website des „Duurzaam Wonen-Bon“ weitergeleitet. Wenn Sie dort Ihre Postleitzahl und Hausnummer eingeben, sehen Sie sofort, für welche Gutscheine Ihre Wohnung in Frage kommt.
Sie können für maximal zwei Dämmmaßnahmen einen Zuschuss beantragen (beispielsweise für die Bodendämmung und für die Dachdämmung). Pro Maßnahme stehen Ihnen zwei Optionen zur Auswahl:
- „Lassen Sie es machen“-Gutschein: Wählen Sie diese Option, wenn Sie eine Dämmung vornehmen lassen und alles ganz unkompliziert regeln möchten. Sie fordern Angebote bei Dämmungsunternehmen an, mit denen die Gemeinde zusammenarbeitet. Dabei handelt es sich um Unternehmen, dieverschiedene Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Gemeinde hat keine Preisvereinbarungen mit diesen Unternehmen und verdient daran selbst nichts. Die Angebote sind immer unverbindlich, Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Lassen Sie die Arbeiten von einem dieser Unternehmen ausführen? Dann sorgt das Unternehmen dafür, dass alles vorschriftsmäßig erfolgt, und die Förderung wird direkt mit Ihrer Rechnung verrechnet.
- Geld-zurück-Gutschein: Bei dieser Option müssen die Arbeiten zunächst ausgeführt werden. Sie erhalten die Förderung nachträglich, sofern Sie die Bedingungen erfüllen. Wählen Sie diesen Gutschein, wenn:
- Sie möchten ein Unternehmen beauftragen, mit dem die Gemeinde nicht zusammenarbeitet;
- wenn die Isolierungsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden (nach dem 1. Januar 2024);
- wenn Sie die Dämmung selbst ohne Hilfe eines Fachbetriebs vornehmen möchten. In diesem Fall gilt die Förderung nur für den Austausch von Fensterrahmen, die Bodendämmung sowie die Dämmung von Dach und Fassade von innen. Die Dämmung der Hohlwand, der Außenfassade und des Außendachs ist nur dann förderfähig, wenn sie von einem professionellen Fachbetrieb durchgeführt wird.
Fördermittel beantragen
Über dieses Formular können Sie einen Zuschuss beantragen
Benötigen Sie Hilfe bei Ihrem Antrag? Dann wenden Sie sich bitte an die Informationsstelle für digitale Behörden in der Bibliothek von Fijnaart oder Zevenbergen. Die Mitarbeiter der Informationsstelle füllen den Antrag gemeinsam mit Ihnen aus.
Wenn Sie einen Zuschuss beantragt haben und die Voraussetzungen erfüllen, reserviert die Gemeinde einen Betrag für Sie. Sie können nun Angebote einholen oder selbst mit der Umsetzung beginnen.
Bitte beachten Sie: Nach der Bewilligung der Förderung haben Sie vier Monate Zeit, die Maßnahmen durchführen zu lassen und den Förderbescheid zu beantragen. Auf Antrag können Sie diese Frist einmalig um drei Monate verlängern.
Angebote anfordern
Beim „Laat-het-doen“-Gutschein beauftragen Sie ein Unternehmen, das mit der Gemeinde zusammenarbeitet, und der Zuschuss wird sofort verrechnet. Das Unternehmen sorgt dafür, dass die richtigen Materialien verwendet werden.
Selbst loslegen
Beim „Geld-zurück-Gutschein“ erhalten Sie die Förderung, nachdem Sie nachgewiesen haben, dass die Arbeiten gemäß den Bedingungen ausgeführt wurden.
Wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen, gilt die Förderung nur für:
- zugelassenes Dämmmaterial;
- Dampffolie;
- Baumaterialien wie (Gips-)Platten und ein Rahmen, in den das Dämmmaterial eingeklemmt wird.
Sie erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn das Dämmmaterial (oder das Hochleistungsglas) in der Liste der zugelassenen Materialien mit Melde-Codes aufgeführt ist. Überprüfen Sie dies daher, bevor Sie das Material kaufen. Dies ist anhand des Melde-Codes und des Dämmwerts möglich. Die Liste der Melde-Codes finden Sie auf der Website der niederländischen Behörde für Unternehmertum (Rijksdienst voor Ondernemend Nederland). Ist das Material nicht in der Liste aufgeführt, erhalten Sie keine Förderung von der Gemeinde.
Weitere Informationen und nützliche Heimwerker-Videos findest du auf der Website „Verbeter Je Huis“.
Sofort einlösen
Wenn die Dämmarbeiten bereits abgeschlossen sind (nach dem 1. Januar 2024), können Sie den „Geld-zurück“-Gutschein sofort einlösen und die Abrechnung einreichen.
Haben Sie sich für ein Unternehmen entschieden oder selbst zugelassene Materialien gekauft? Dann kann mit der Dämmung begonnen werden!
Entscheiden Sie sich für den „Laat het doen“-Gutschein? Dann kümmert sich das Unternehmen um alles rund um den Zuschuss. Nutzen Sie den „Geld terug“-Gutschein? Dann ist es wichtig, dass Sie der Vollständigkeit halber Fotos vor, während und nach den Arbeiten machen. Diese müssen Sie als Nachweis einreichen. Auf den Fotos müssen keine Personen zu sehen sein, wichtig ist nur, dass die Arbeiten darauf zu erkennen sind. Manchmal wird eine Stichprobenkontrolle in der Wohnung durchgeführt.
Ist die Arbeit abgeschlossen? Wenn Sie sich für den „Laat-het-doen“-Gutschein entschieden haben, wurde der Zuschuss bereits in der Rechnung verrechnet. Die Gemeinde zahlt den Zuschuss an das Unternehmen, Sie zahlen lediglich den Restbetrag. Das Unternehmen kümmert sich für Sie um die Abrechnung mit der Gemeinde. Sie erhalten vom Unternehmen alle Unterlagen, mit denen Sie später selbst noch einen ISDE-Zuschuss beantragen können.
Haben Sie sich für den Geld-zurück-Gutschein entschieden? Dann müssen Sie gegenüber der Gemeinde selbst nachweisen, dass die Arbeiten gemäß den Bedingungen ausgeführt wurden. Dieser Nachweis umfasst unter anderem:
- die Fläche in m², den Meldecode und den Dämmwert der jeweiligen Maßnahme;
- Fotos, die vor, während und nach den Arbeiten aufgenommen wurden;
- der Kaufbeleg. Dies kann eine Rechnung oder ein Kassenzettel sein.
Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung und die Förderung wird an Sie ausgezahlt.
Beruhigen Sie sie! Möchten Sie mehr über Dämmmaßnahmen oder die Förderung erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Senden Sie eine E-Mail an energieloket@moerdijk.nl oder füllen Sie das Online-Kontaktformular von „Energieloket“ aus.