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Gemeindlicher Friedhof Noordtoren in Zevenbergen

Dieser Friedhof wurde am 1. Mai 2019 in Betrieb genommen und befindet sich am Klundertseweg in Zevenbergen.

Die Gemeinde Moerdijk hat den Namen in Absprache mit den Heimatvereinen von Zevenbergen und Klundert gewählt. Er ist eine Anspielung auf den ehemaligen Noordpolder und den Noordtorenpolder. Der Friedhof befindet sich auf dem Gebiet dieser beiden Polder. 

Dieser Friedhof bietet eine Reihe neuer Möglichkeiten, die es bisher nicht gab. So kann beispielsweise eine Urne in einer Urnen-Säule oder als schwimmende Urne im Urnen-Teich beigesetzt werden. Außerdem besteht auf dem neuen Friedhof die Möglichkeit, Asche an der Streustelle zu verstreuen.   

Es werden verschiedene Bestattungsmöglichkeiten angeboten.

Privatgrab

  • Ein- oder zweistöckiges Grab, bestimmt für die Bestattung von:
    • Höchstens zwei Verstorbene oder die Beisetzung von vier Urnen (mit oder ohne Urne) im Erdreich oder die Streuung der Asche von vier Verstorbenen im Erdreich
    • Entweder ein Verstorbener in der unteren Ebene und in der oberen Ebene eine oder zwei Aschebehälter (mit oder ohne Urne) oder die Streuung der Asche von einem oder zwei Verstorbenen unter der Erde
    • Entweder eine Kombination aus einer oder zwei Aschegruben (mit oder ohne Urne) oder die Streuung der Asche von zwei Verstorbenen in der unteren Schicht und von einem Verstorbenen in der oberen Schicht. Nach der Beisetzung eines Verstorbenen in der oberen Schicht ist in der unteren Schicht keine weitere Beisetzung einer Urne oder Aschestreuung mehr möglich.
  • Wird für eine Laufzeit von 20 Jahren ausgestellt. Diese Laufzeit kann auf Antrag jeweils um 10 Jahre verlängert werden;

Naturgrab

  • ein einzelnes tiefes Grab im offenen Boden ohne sichtbare Kennzeichnung des Standorts und ohne die Möglichkeit einer Grababdeckung, bestimmt für die Bestattung von:
    • Höchstens ein Verstorbener
    • entweder die unterirdische Beisetzung von zwei Aschebehältern (mit oder ohne Urne) oder
    • das Verteilen der Asche von zwei Verstorbenen im Boden;
  • Die Standortangabe erfolgt anhand von X/Y-Koordinaten.
  • Das Aufstellen eines Grabsteins, einer Gedenktafel oder das Anpflanzen von Pflanzen rund um das Grab ist nicht gestattet.
  • Wird für eine Laufzeit von 20 Jahren ausgestellt. Diese Laufzeit kann auf Antrag jeweils um 10 Jahre verlängert werden;

Massengrab

  • Grabstätte, die die Möglichkeit bietet, einen Verstorbenen für einen Zeitraum von 10 Jahren zu bestatten
  • Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich
  • Eine begrenzte Grabbedeckung ist zulässig.

Privates Kindergrab

  • Graf, in einer Schicht veröffentlicht
  • Für Kinder im Alter von 1 bis einschließlich 12 Jahren und Kinder unter 1 Jahr
  • Die Grabstätten sind für die Beisetzung von höchstens einem Verstorbenen oder die unterirdische Beigabe einer Ascheurne (mit oder ohne Urne) vorgesehen.
  • Wird für eine Laufzeit von 20 Jahren ausgestellt. Diese Laufzeit kann auf Antrag jeweils um 10 Jahre verlängert werden.

Urnen-Säule

  • Ein oberirdisches Bauwerk mit privaten Nischen
  • Ist für die Beisetzung von höchstens 2 Urnen mit oder ohne Aschebehälter vorgesehen.
  • Eine Urnengräberstelle wird für einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren vergeben. Diese Laufzeit kann auf Antrag jeweils um 10 Jahre verlängert werden;

Privates Urnengrab

  • Ein unterirdischer Urnenkeller aus Kunststoff zur Beisetzung von höchstens 2 Aschebehältern mit oder ohne Urne(n)
  • Urnengrab mit einer Laufzeit von 10 oder 20 Jahren. Diese Laufzeit kann auf Antrag jederzeit um 10 Jahre verlängert werden.
  • Ein Berechtigter wird registriert

Schwimmende Urne

  • Ein privates Urnengrab, das als dekoratives Element in dem dafür vorgesehenen Wasserbereich beigesetzt werden kann
  • Ist für die Beisetzung der Asche von höchstens zwei Verstorbenen vorgesehen
  • Eine schwimmende Urne wird für einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren vergeben. Diese Laufzeit kann auf Antrag jeweils um 10 Jahre verlängert werden;

Streuplatz für Asche

Ein dafür vorgesehener Ort, an dem Asche verstreut werden kann.

Kosten

Je nach Art des Grabes fallen Kosten an. Bei einem privaten Grab zahlen Sie für die Beisetzung, das ausschließliche Nutzungsrecht (die Pacht) und die allgemeine Pflege des Friedhofs (Pflegegebühr).

Bei einer Gemeinschaftsgrabstätte zahlen Sie für die Beisetzung und die allgemeine Pflege des Friedhofs (Pflegegebühr).

Eine Übersicht über die Kosten finden Sie in der aktuellsten Verordnung über Bestattungsgebühren auf der Website Overheid.nl.