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Anträge auf Entschädigung für erlittene Nachteile

Mit diesem Formular können Sie einen Antrag auf Entschädigung für Schäden stellen, die durch eine Maßnahme oder einen Beschluss der Gemeinde Moerdijk verursacht wurden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Planungsschäden infolge einer Änderung des Umweltplans oder um Schäden, die entstehen, weil Ihr Geschäft aufgrund von Straßenbauarbeiten über einen längeren Zeitraum schlechter erreichbar ist. Diese Entschädigung wird auch als Schadensausgleich bezeichnet.

Bei der Schadensersatzleistung geht es nicht um Schäden, die beispielsweise durch eine lose Gehwegplatte verursacht wurden. Hierbei handelt es sich um Schäden, die auf eine rechtswidrige Handlung der Gemeinde zurückzuführen sind; hierfür können Sie die Gemeinde in einem Schreiben haftbar machen.

Dieses Formular soll dazu dienen, das Verfahren so zügig wie möglich abzuwickeln. Wir bitten Sie, dieses Formular so vollständig wie möglich auszufüllen und alle erforderlichen Anlagen beizufügen. Es kann sein, dass sich der Sachbearbeiter dieses Antrags anschließend mit Ihnen in Verbindung setzt, um weitere Informationen einzuholen.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Die Vorschriften zur Entschädigung für Schäden durch die Gemeinde Moerdijk sowie das Antragsverfahren finden Sie in der„Verordnung über die Entschädigung für Schäden der Gemeinde Moerdijk“, die auf overheid.nl abrufbar ist.

Die gesetzlichen Bestimmungen, auf denen die Grundlage für den Schadensersatz beruht, sind Artikel 15.1 des Umweltgesetzes und Artikel 4:126 des Allgemeinen Verwaltungsrechtsgesetzes. Darin ist festgelegt, dass die Verwaltungsbehörde (in diesem Fall also die Gemeinde Moerdijk) demjenigen, der aufgrund einer in diesen Artikeln genannten Ursache einen Schaden erleidet oder erleiden wird, auf Antrag eine Entschädigung gewähren kann. Es wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der vernünftigerweise nicht zu Lasten des Antragstellers bleiben sollte. Der Schaden wird auch nicht ersetzt, wenn er bereits auf andere Weise ersetzt wurde.

Wie reichen Sie einen Antrag ein?

Sie können das Antragsformular über den untenstehenden Link digital einreichen:

Wie hoch ist der Schwellenwert?

Für die Bearbeitung des Antrags müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr entrichten. Derzeit beträgt die Bearbeitungsgebühr 300 €. Sobald das Formular eingereicht und die Bearbeitungsgebühr entrichtet wurde, wird das Verfahren eingeleitet. Wird die Bearbeitungsgebühr nicht entrichtet, wird der Antrag für unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass der Antrag nicht bearbeitet wird. Wird der Antrag ganz oder teilweise positiv beschieden, erhalten Sie den Mindestbetrag zurück.