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Ombudsmann-Ausschuss

Die Ombudsmann-Kommission ist eine unabhängige Kommission, die Beschwerden von Bürgern über die „Behandlung“ oder unzureichende Informationen in zweiter Instanz bearbeitet. Das heißt, wenn der Beschwerdeführer in erster Instanz von der Gemeinde selbst keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat. Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die jeweils ihr Fachwissen in den Dienst der Ombudsarbeit stellen.

Diana Smiers, Vorsitzende der Ombudsmann-Kommission

Mit meinem juristischen Hintergrund und meiner Erfahrung in der Wirtschaft, im öffentlichen Dienst und im Bereich Coaching verbinde ich gerne die analytische Seite mit dem Menschenorientierten.

Das Wesentliche unserer Arbeit als Ombudsmann besteht darin, nachzufragen, worum es bei einer Beschwerde wirklich geht. Wann ist das Problem für den Bürger tatsächlich gelöst? Und kann dies von der Verwaltung vernünftigerweise erwartet werden? Darüber hinaus kann die Bearbeitung von Beschwerden zu einer Verbesserung der Dienstleistungen führen. Diesen Prozess begleiten zu dürfen, ist eine herausfordernde und spannende Aufgabe.

Jolanda Verbiesen, stellvertretende Vorsitzende des Ombudsmann-Ausschusses

Seit mehr als 30 Jahren bin ich in verschiedenen Funktionen im öffentlichen Dienst tätig. Die letzten 18 Jahre davon habe ich für die Kommunalverwaltung gearbeitet. Ein roter Faden, der sich dabei immer wieder zieht, ist die Bedeutung einer offenen und transparenten Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden. Gerade dort, wo ein gewisses Maß an Abhängigkeit besteht, ist diese Kommunikation besonders wichtig.

Als Mediator suche ich stets nach Möglichkeiten, dort, wo ein Gespräch nicht mehr möglich zu sein scheint, dennoch Wege zu finden, um gegenseitiges Verständnis zu schaffen. Diese Haltung ist auch für die Arbeit bei der Ombudsstelle von entscheidender Bedeutung: Gegenseitiges Verständnis zu schaffen ist der erste Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens.

Stephan Vink, Mitglied der Ombudsmann-Kommission

Der demokratische Rechtsstaat ist für mich ein wertvolles Gut. Dabei ist das Vertrauen zwischen Bürgern und Behörden von großer Bedeutung. Ich bin davon überzeugt, dass eine gründliche und unabhängige Bearbeitung von Beschwerden ein wichtiges Mittel ist, um dieses Vertrauen zu gewährleisten.

Als Mitglied des Ombudsmann-Ausschusses kann ich meinen juristischen Hintergrund sowie meine Erfahrung in der Kommunalverwaltung nutzen, um Beschwerden von Bürgern unabhängig und fachkundig zu bearbeiten.

Kontaktdaten

Die Kontaktdaten der Ombudsstelle lauten:

Ombudsmann-Kommission „
“, z. Hd. der Vorsitzenden Frau D.G. Smiers,
, c/o Gemeinde Moerdijk,
, Postfach 4
, 4760 AA Zevenbergen,
, E-Mail: mail@commissieombudsman.nl

Wenn Sie eine Beschwerde über die Haltung oder das Verhalten eines Beamten oder Verwaltungsbeamten haben und diese Beschwerde von der Gemeinde nicht rechtzeitig oder nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wird, können Sie sich an die Ombudsmann-Kommission wenden. Dabei handelt es sich um eine externe Kommission, die aus drei unabhängigen Mitgliedern besteht.

Um eine Beschwerde bearbeiten zu können, benötigt die Ombudsmann-Kommission zunächst eine Beschreibung dessen, was die Gemeinde nicht ordnungsgemäß erledigt, und warum Sie mit Ihrer Beschwerde selbst nicht weiterkommen. Die Ombudsmann-Kommission kann sich erst dann für Ihre Beschwerde einsetzen, wenn Sie bereits bei der Gemeinde Moerdijk Beschwerde eingereicht und das Beschwerdeverfahren (die formelle Bearbeitung in erster Instanz) durchlaufen haben.

Die Ombudsmann-Kommission kann einen Fall nicht bearbeiten, wenn Sie einen Bescheid der Gemeinde erhalten haben, in dem steht, dass Sie Widerspruch und/oder Berufung beim (Berufungs-)Gericht einlegen können. Auch bei Beschwerden über die Anwendung der Richtlinien einer Gemeinde, also über den Inhalt eines Bescheids, kann die Kommission nichts für Sie tun. Dies ist dem Gemeindevorstand und dem Gemeinderat vorbehalten.

Weiterleiten

Wenn eine Beschwerde noch nicht von der Gemeinde selbst bearbeitet wurde, verweist die Kommission an die für Beschwerden zuständige Stelle der Gemeinde. Auch wenn eine Beschwerde eigentlich gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt, kann die Kommission an eine andere Stelle verweisen.

Mediation

In bestimmten Fällen kann auch die Ombudsmann-Kommission vermitteln. Die Kommission kann dann eine Rolle in dem Prozess übernehmen, in dessen Rahmen die Gemeinde aufgefordert wird, mit dem Beschwerdeführer in Kontakt zu treten, um beispielsweise das der Beschwerde zugrunde liegende Problem zu lösen. Dies kann auch bedeuten, dass eine dritte Partei hinzugezogen wird. Ob eine weitere Untersuchung durch die Kommission noch erforderlich ist, hängt vom Ergebnis ab.

Forschung

Wenn die Bearbeitung der Beschwerde durch die Gemeinde selbst nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat, kann die Kommission eine Untersuchung zur Angemessenheit des Verhaltens und der Haltung einleiten.

In den meisten Fällen beginnt eine Untersuchung mit einem persönlichen Gespräch zwischen dem Beschwerdeführer und der Kommission. Die Kommission sucht dann den Beschwerdeführer auf, um ihn kennenzulernen, herauszufinden, worum es bei der Beschwerde tatsächlich geht, und zu entscheiden, wie die Beschwerde am besten behandelt werden kann. Anschließend wird auf jeden Fall ein Gespräch mit der Person vereinbart, gegen die sich die Beschwerde richtet. Je nachdem, was die Kommission für wichtig erachtet, wird der weitere Ablauf gestaltet.

Sobald sich die Kommission ein klares Bild von den Geschehnissen gemacht hat, werden die ersten Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst, der allen Beteiligten vorgelegt wird. In den meisten Fällen folgt auf die Stellungnahmen der Betroffenen zum Bericht über die Feststellungen ein Bericht, in dem festgestellt wird, ob eine Beschwerde begründet ist oder nicht. Ist die Beschwerde begründet, wird in dem Bericht auch angegeben, gegen welchen Ordnungsstandard verstoßen wurde. Darüber hinaus kann die Kommission Empfehlungen in diesen Abschlussbericht aufnehmen.

Die Gemeinde muss sogenannte „Ortsüblichkeitsstandards“ einhalten. Davon gibt es 22. Der Kern dieser Standards lässt sich in vier Grundwerte zusammenfassen, denen die Haltung und das Verhalten von Beamten und Verwaltungsangestellten gegenüber den Bürgern entsprechen müssen:

  1. offen und klar;
  2. respektvoll;
  3. engagiert und lösungsorientiert;
  4. ehrlich und zuverlässig.