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Die Gemeinde haftbar machen

Sie können die Gemeinde haftbar machen, wenn Sie einen Schaden erlitten haben, für den die Gemeinde verantwortlich ist. Zum Beispiel aufgrund eines Mangels an einer öffentlichen Straße, einer öffentlichen Grünanlage oder durch ein Fahrzeug der Gemeinde.

Die Gemeinde prüft und bewertet jeden Schadensersatzanspruch auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Daher ist es wichtig, dass Sie so viele Belege oder Erklärungen wie möglich vorlegen. Dabei ist nicht nur Ihre Aussage von Bedeutung, sondern auch die Aussagen anderer (sofern möglich).

Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihr Name, Ihre Adresse, Ihr Wohnort;
  • Der Vorfall mit Angabe von Datum, Uhrzeit und genauem Ort des Vorfalls;
  • Begründung (warum haftet die Gemeinde?);
  • Etwaige Zeugenaussagen;
  • Ihre Kontaktdaten;
  • Kontaktdaten etwaiger Zeugen;
  • Fotos von der Situation und Fotos der Schäden;
  • Angabe der Schadenssumme (ggf. unter Beifügung der Originalrechnungen oder -belege);
  • Gegebenenfalls ein von der Polizei erstelltes Protokoll über den (Fahrzeug-)Schaden, ergänzt durch:
    • Ein original unterzeichnetes Schadensformular;
    • Ein Gutachten einer anerkannten Kfz-Werkstatt;
    • Anschrift der Versicherungsgesellschaft;
  • Sie müssen Ihre Haftungserklärung mit Ihrer Unterschrift und Ihrem Namen versehen.