Zum Inhalt springen

Beschwerde über die Vorgehensweise der Gemeinde

Unsere Mitarbeiter geben ihr Bestes, um Ihnen bestmöglich zu helfen. Dennoch kann es vorkommen, dass etwas schiefgeht. Beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter Ihnen nicht höflich begegnet. Oder wenn Sie keine Informationen erhalten oder diese zu spät bekommen. Wenn Sie unzufrieden sind, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gemeinde wird die Beschwerde gemäß einem festgelegten Verfahren (Beschwerdeordnung) bearbeiten.

Wenn sich Ihre Beschwerde auf einen Defekt auf der Straße bezieht, Sie Verschmutzungen feststellen oder Belästigungen bemerken, melden Sie dies bitte unter „Wohnumfeld“.

Nachdem Sie Ihre Anfrage abgeschickt haben, können Sie den Status online über „Mijn Moerdijk“ verfolgen.

Wann kann ich eine Beschwerde einreichen?

Jeden Tag haben viele Einwohner Kontakt mit der Gemeinde: am Schalter, per Telefon, per E-Mail oder per Post. In der Regel verläuft dieser Kontakt reibungslos. In seltenen Fällen läuft es jedoch völlig schief. Sie fühlen sich nicht angemessen behandelt und möchten sich darüber beschweren. Die Gemeinde Moerdijk hat hierfür eine Regelung getroffen: das Beschwerdeverfahren. Schließlich können wir aus Beschwerden lernen, beispielsweise wie wir unseren Service verbessern können. Einfach ausgedrückt bedeutet das Beschwerderecht Folgendes: Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Beamter, ein Beigeordneter oder ein Verwaltungsorgan Ihnen gegenüber:

  • unfair handelt oder Sie ungerecht behandelt;
  • sich Ihnen gegenüber unanständig verhält oder unanständige Dinge zu Ihnen sagt;
  • Sie, bildlich gesprochen, hinhalten oder von Pontius zu Pilatus schicken;

Dann können Sie gegen diese Vorgehensweise eine Beschwerde einreichen.

Bei einer Beschwerde geht es nicht um die Ablehnung („Nein“), obwohl Sie sich auf Ihren Antrag oder Ihre Bitte eine Zustimmung („Ja“) erhofft hatten. Es gibt zudem zahlreiche gesetzliche Einspruchs- und Rechtsmittelverfahren, die Sie einleiten können, wenn die Gemeinde Ihren Wünschen nicht nachkommt. Auch die Forderung nach Schadenersatz ist keine Angelegenheit, mit der sich die Beschwerdekommission befassen wird. Wenn Sie Schadensersatz fordern, müssen Sie die Gemeinde schriftlich in Anspruch nehmen. Darum geht es beim Beschwerderecht nicht. Es geht ausschließlich um das Verhalten des Beamten, des Stadtrats oder der Verwaltungsbehörde, mit der Sie Kontakt hatten.

Was passiert mit meiner Beschwerde?

Zunächst wird versucht, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich auf informellem Wege zu klären. Oftmals kann bereits eine Erläuterung oder eine Entschuldigung eine zufriedenstellende Reaktion darstellen. Gelingt es nicht, die Beschwerde auf informellem Wege zu klären, folgt eine Anhörung vor der unabhängigen Beschwerdekommission. Während dieser Anhörung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde zu erläutern. Auch der Beamte oder die Führungskraft, gegen den bzw. die sich Ihre Beschwerde richtet, ist bei dieser Anhörung anwesend. Die Beschwerdekommission wird nach der Anhörung eine Empfehlung an den Bürgermeister und die Stadträte abgeben. Der Bürgermeister und die Stadträte entscheiden letztendlich über Ihre Beschwerde. Die Gemeinde ist bestrebt, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Wenn Sie mit der Entscheidung über Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Beschwerde in zweiter Instanz bei der Ombudsmann-Kommission einreichen. Die Ombudsmann-Kommission wird eine unabhängige Beurteilung der Beschwerde vornehmen.